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provisorisch (23. August 1880), dann definitiv (15. September 1880) auch die
Stellung als preußischer Handelsminister. Derselbe hat sich dann längere Zeit
besonders eingehend den Geschäften des Ministeriums gewidmet. Die engen
Beziehungen zwischen der Thätigkeit des Reiches und Preußens auf dem vor—
bezeichneten und anderen Gebieten und die zunehmenden Aufgaben des Reiches
in sozialpolitischer Beziehung hatten alsbald die weitere Folge, daß innerhalb
des Reichsamts des Innern eine besondere, sogenannte wirtschaftliche Abteilung
errichtet wurde. Als Mitglieder derselben wurden am 8. November 1880 nur
preußische Beamte, sämtlich im Nebenamt, berufen, nämlich als Direktor der
Dr. Jacobi, als sonstige Mitglieder die Geheimen Ober-Regierungsräte Wendt
und Lohmann aus dem Handelsministerium, Rothe aus dem landwirtschaftlichen
Ministerium, Geheimer Ober-Bergrat v. Heyden-Rynsch aus der Bergverwaltung,
Geheimer Finanzrat Schmidt aus dem Finanzministerium. Langen Bestandes
konnte freilich diese Organisation nicht sein, da nebenamtliche Kräfte für die sich
schnell mehrenden Aufgaben nicht ausreichen konnten; die Arbeiten der Ab—
teilung sind dann auch bald an besonders dafür angestellte Reichsbeamte über—
gegangen. Aus Gründen, die noch später zu erwähnen sind, nahm Dr. Jacobi
am 1. Mai 1881 die ihm angebotene Stellung als Präsident der preußischen
Zentral-Bodenkredit-Aktiengesellschaft an und schied somit aus dem Staatsdienst,
wennschon diese Gesellschaft eine der preußischen Staatsverwaltung näher stehende
Organisation als sonstige Aktiengesellschaften hat, und deren Präsident auch von
dem König bestätigt wird.
Diese Wandlung war nicht nur für den Dr. Jacobi selbst eine bedeutsame,
sondern führte auch bei der Besetzung der von ihm verwalteten Aemter zu
mancherlei Aenderungen. Nicht nur in das Unterstaatssekretariat des Handels-
ministeriums, sondern auch an die Spitze der wirtschaftlichen Abteilung im
Reichsamt des Innern und des Patentamts trat je ein Beamter im Hauptamte,
so daß Dr. Jacobi in der That drei Nachfolger in selbständiger Stellung hatte.
Außerdem schied er aus dem Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-
konflikte, dem er seit längerer Zeit angehört hatte. Auch seine Thätigkeit als
Bevollmächtigter zum Bundesrat, die er seit 1873 fortgeführt hatte, erlangte
für jetzt ihren Abschluß. Der Nachfolger des Dr. Jacobi im Hauptamte als
Unterstaatssekretär war Dr. v. Möller, bis dahin vortragender Rat im Reichsamt
des Innern, geworden. Nach dessen Anfang 1886 erfolgtem Tode genügte
Dr. Jacobi bereitwillig der Aufforderung des Fürsten Bismarck, sein früheres
Amt wieder zu übernehmen. Er trat somit zum vierten Male in dasselbe
Ministerium, ein in der Beamtencarrieère gewiß seltener, vielleicht einziger Fall.
In der linksliberalen Presse wurde an die bevorstehende Ernennung des
Präsidenten der Zentral-Bodenkredit-Aktengesellschaft Dr. Jacobi zum Unterstaats-
sekretär im Handelsministerium die Behauptung geknüpft, daß in diesem Akt ein
Symptom der Rückkehr zum Freihandel zu erkennen sei, weil Dr. Jacobi aus der