Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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heiten, welche bezüglich seines direkten Verkehrs gegenüber dem gleichen Verkehr 
der Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen bestanden. Die badische Regierung 
habe nur von besonderen Anträgen um deshalb Abstand genommen, weil der 
preußische Handelsminister bereits in den Ausschüssen erklärt hätte, dahin wirken 
zu wollen, daß bei der Neubildung der direkten Tarife mit Elsaß-Lothringen 
und mit Baden die den Reichsbahnen etwa zuzugestehenden Ermäßigungen an 
den Normalsätzen auch den Großherzoglich badischen Bahnen eingeräumt werden 
sollen, und von dem Königlich sächsischen Bevollmächtigten ein gleiches Ent- 
gegenkommen ausgesprochen worden war. 
Streitfrage zwischen Preußen und Sachsen über die säch- 
sischen Lokaltarife. In einem Schreiben vom 27. September 1876 hatte 
das Reichs-Eisenbahn-Amt aus Anlaß einer ihm vom preußischen Handels- 
ministerium zugegangenen Mitteilung über eine seitens der sächsischen Regierung 
beabsichtigte Umgestaltung der Lokaltarife für die sächsischen Staatsbahnen gegen 
dieses Vorhaben Widerspruch erhoben, weil dasselbe dem Beschluß des Bundes- 
rats vom 29. März 1874 widerspreche und im allgemeinen Verkehrsinteresse 
bedenklich sei. Die sächsische Regierung hatte darauf in einem Antwortschreiben 
die Gründe dargelegt, aus denen sie zu einer schleunigen Umarbeitung der 
zahlreichen auf den sächsischen Staatsbahnen geltenden Lokaltarife dringend ge- 
nötigt sei, und den Nachweis zu führen gesucht, daß ihr Vorgehen weder dem 
gedachten Bundesratsbeschlusse zuwiderlaufe, noch das allgemeine Verkehrsinteresse 
schädige. Ein weiter erfolgtes Schreiben des Reichskanzler-Amts ergab jedoch, 
daß dasselbe sich nicht von der Richtigkeit der sächsischen Darlegung habe über- 
zeugen können. Die sächsische Regierung sah sich hierauf veranlaßt, die An- 
gelegenheit dem Bundesrat zu unterbreiten, und sie ersuchte diesen um die 
Erklärung, daß die sächsische Regierung an der provisorischen Umgestaltung der 
Lokaltarife für die sächsischen Staatsbahnen nicht behindert sei. 
Die Angelegenheit fand ihre Erledigung durch die Beschlüsse des Bundes- 
rats über die generelle Reform der Eisenbahntarife. 
Einwirkung der Eisenbahnfrachttarife auf die Konkurrenz- 
fähigkeit der deutschen Spiritus-Exportplätze. In dieser Frage 
beantragten die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll= und Steuer- 
wesen, für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen: 
Der Bundesrat wolle, in der Voraussetzung, daß behufs thunlichster Fernhaltung 
von Tarifen, welche den deutschen Handel, Ackerbau und die deutsche Industrie 
zu schädigen geeignet sind, die Bundesregierungen bei der gegenwärtigen Um- 
gestaltung der Frachttarife der deutschen Eisenbahnen davon ausgehen werden, 
daß, soweit nicht besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen, auf derselben 
Verkehrsroute nach einer vorliegenden Station an Gesamtfracht nicht mehr er-
	        
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