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hoben werden darf, als nach einem über dieselbe hinausliegenden entfernteren
Bestimmungsort, daß ferner alle Tarife der vorgängigen Genehmigung der
Aufsichtsbehörde vorbehalten werden, welche für ausländische Produkte und
Fabrikate einen an sich oder verhältnismäßig günstigeren Frachtsatz ge—
währen, als für gleichartige inländische Erzeugnisse, beschließen, den vorliegen-
den Gegenstand zurzeit auf sich beruhen zu lassen. Im Bundesrat wurde der
Antrag angenommen. Der Bevollmächtigte für Bayern enthielt sich im Hinblick
auf Art. 46, Abs. 2 der Reichsverfassung der Abstimmung. Der Bevollmäch-
tigte für Württemberg stimmte für den Ausschußantrag, aber gegen die erste
Voraussetzung desselben, „daß, soweit nicht besondere Umstände eine Ausnahme
rechtfertigen u. s. w.“
Reichs-Eisenbahnprojekt. Bei neuerlichen Besprechungen desselbent,)
seitens der Presse wurde darauf hingewiesen, daß diese Angelegenheit jedenfalls dazu
gedient habe, das Bedürfnis einer einheitlichen Regelung in Bezug auf Betrieb und
Verwaltung des Eisenbahnwesens klar zu stellen. Es wurde zugleich konstatirt,
daß die Vorlage der preußischen Regierung beim Landtage gerade deshalb schon
die Interessen des Eisenbahnwesens im Sinne der nationalen Politik gefördert
habe, als die vielfachen Bedenken und Schwierigkeiten, welche dem Zustande-
kommen eines Reichs-Eisenbahngesetzes bisher entgegengestanden, einem besseren
Verständnis und einer richtigeren Einsicht in die Notwendigkeit gründlicher Re-
formen Platz gemacht hätten. Bei dieser Sachlage könne man den wesentlichen
Zweck des von der Reichsregierung angeregten und vom preußischen Staats-
ministerium unterstützten Gedankens schon als erreicht betrachten, und es sei
deshalb begreiflich, daß der Plan einer Erwerbung der Eisenbahnen für das
Reich ins Stocken gekommen oder wohl gar ad acta gelegt sei. Dieser letzteren
Bemerkung gegenüber schrieb die „Nordd. Allg. Ztg.“, daß in unterrichteten
Kreisen von einem Umschlag in den Plänen und Absichten der leitenden Regionen
nichts bekannt ist. „Man muß aber daran erinnern, daß Fürst Bismarck von
vornherein sich dahin ausgesprochen hat, daß der von ihm so dringend befür-
wortete Plan nicht in gewaltsamer und überstürzender Weise zur Ausführung
gebracht werden solle, sondern daß demselben gründliche Erwägungen und Unter-
handlungen mit den beteiligten einzelnen Bundesstaaten vorangehen müßten.“
Daß aus dem Schoße des Bundesrats eine Anregung oder auch nur die leiseste
Förderung des Bismarckschen Riesenprojekts nicht erwartet werden konnte, braucht
wohl kaum konstatirt zu werden.
Eisenbahnstatistik. Unter Bezugnahme auf die zum Reichshaushalts-
Etat für 1874 vom Reichstag gefaßte, durch Beschluß vom 27. Juni 1872
1) Vgl. S. 250.