Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Sachverständigen zu berufen sei; 2. daß diese- Kommission aus sieben Mit- 
gliedern mit entscheidender Stimme zu bestehen habe, und die Regierungen von 
Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen und Hamburg zu 
ersuchen seien, dem Reichskanzler-Amt je ein Mitglied für die Berufung in 
diese Kommission zu bezeichnen, daß ferner der Kommission zwei Mitglieder 
mit beratender Stimme beizugeben, und die Regierung von Bremen und das 
Reichskanzler-Amt für Elsaß-Lothringen zur Bezeichnung je eines dieser Mit- 
glieder zu ersuchen seien."“ 
In der Sitzung des Bundesrats vom 25. Juni 1877 wurde unter dem 
Präsidium des Finanzministers Camphausen der Antrag der Ausschüsse mit 
großer Majorität zum Beschluß gestellt. Den Bericht erstattete der Wirkliche 
Geheime Rat v. Liebe. Es wurde über die beiden Nummern des Ausschuß- 
antrags gesondert abgestimmt. Beide Nummern wurden mit Stimmenmehrheit 
angenommen. Auf eine Anregung des bayerischen Bevollmächtigten erklärte 
man sich damit einverstanden, daß das Reichskanzler-Amt die Frage über die 
Höhe des Satzes der den Kommissionsmitgliedern zu gewährenden Diäten in 
nähere Erwägung nehmen und eventuell eine bezügliche Vorlage machen möge. 
Matrikularbeiträge. Im März 1877 beschloß der Bundesrat, daß 
die Bevölkerungszahlen im Reiche nach der Zählung von 1875 festzustellen und 
maßgebend für den Gesamtbedarf an Rekruten für die Einzelstaaten sowie für 
definitive Feststellung der Matrikularbeiträge und die Abrechnung über die 
gemeinsamen Zolleinnahmen, und zwar nach Maßgabe der ortsanwesenden Be- 
völkerung zu gelten habe. 
An Matrikularbeiträgen waren nach einem Beschlusse vom 1. Mai 1877 
nach Abzug des Ueberschusses aus dem Jahre 1875 im Betrage von 
11528595 Mark noch 81044 171 Mark zu decken. Davon kamen auf 
Preußen 36 375264 Mark, auf Bayern 19717313 Mark, auf Sachsen 
4 008 861 Mark, auf Württemberg 6 874 942 Mark, auf Baden 5 048 550 Mark, 
auf Hessen 1210 308 Mark, auf Elsaß-Lothringen 3041087 Mark. Die 
Beiträge der übrigen Staaten bleiben unter einer Million Mark.1) 
1) Bundesratsverhandlungen, betreffend die Verteilung von Restbeständen der fran- 
zösischen Kriegskontribution beziehungsweise der Zinsen derselben, s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 123 
v. 14. 3. 77, Nr. 129 v. 17. 3. 77 und Nr. 152 v. 31. 3. 77, die Etats für das Reichs- 
kanzler-Amt, das Reichs-Justiz-Amt und die Verwaltung der Reichslande „Nordd. Allg. 
Ztg.“ Nr. 200 v. 20. 9. 76, den Bericht der Reichsschuldenkommission über die Ver- 
waltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes beziehungsweise des Deutschen 
Reichs, des Reichs-Invalidensonds, des Festungsbaufonds und des Fonds für Errichtung 
des Reichstagsgebäudes, den Reichskriegsschatz und das Banknotenwesen „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 210 v. 6. 5. 77, die Aenderung der Instruktion für den Rechnungshof aus Anlaß 
der Verlegung des Etatsjahres „Nat.-Ztg. Nr. 89 v. 22. 2. 77, das Ergebnis der von 
der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds aufgestellten Bilanzrechnung „Nat.-Ztg.“ Nr. 119
	        
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