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diesen Umständen dem preußischen Finanzminister Dr. v. Scholz verbleiben, in
dessen Händen sie schon zuvor gelegen hatte. Dagegen hatte der Schatzsekretär
sofort eine weitere Regelung der Zuckersteuerfrage in Angriff zu nehmen, die
dahin führte, daß ein im Jahre vorher emaniertes Gesetz vor seinem Inkraft-
treten durch ein neues Gesetz ersetzt wurde. Eine wesentliche Aufgabe!) bestand
demnächst in den umfassenden Arbeiten, welche durch den Zollanschluß Hamburgs
und Bremens bedingt waren.
Die Befürchtungen, die Dr. Jacobi bei seinem Amtsantritt wegen seines
körperlichen Befindens gehegt hatte, haben sich alsbald als begründet erwiesen.
Infolge langjähriger, jederzeit sehr angestrengter Thätigkeit — die obige Dar-
stellung ergiebt zugleich, wie oft neue Aufgaben zu lösen waren — und einer
im Jahre 1885 erlittenen schweren Krankheit war eine Nervenüberreizung ein-
getreten, welche ihn anfangs Dezember 1887, nachdem er noch den Etat für
das nächste Jahr im Reichstage vorgelegt und erläutert hatte, zwang, einen
längeren Urlaub nachzusuchen. Es trat zwar eine zeitweise Besserung ein, so
daß Dr. Jacobi seine Amtsgeschäfte nochmals übernehmen konnte; die Rückkehr
der Krankheit nötigte ihn aber, im August 1888 um seine Pensionierung zu
bitten. Dieselbe erfolgte zum 1. Oktober unter Erhebung in den erblichen
Adelstand.7
Nach mehrjähriger Schonung ist in dem Gesundheitszustand des Dr. Jacobi
wieder eine wesentliche Besserung eingetreten, so daß er sich neuer mannigfacher
Arbeit auf Vereins= und sonstigen privaten Gebieten hat hingeben können. Auf
Wunsch des Reichskanzlers hat er seit dem Oktober 1890 auch eine noch fort-
dauernde halbamtliche Thätigkeit als Vermittler zwischen der Reichsregierung
und den in den Kolonien thätigen evangelischen Missionsgesellschaften übernommen.
Aus diesem Anlaß ist er zugleich zum Mitglied des Kolonialrats seit dessen
Entstehung berufen.
Die persönliche Stellung des Dr. Jacobi zu dem Fürsten Bismarck ist
1) Wenn die Räte des Reichsschatzamts nachmittags gegen 4 Uhr zu arbeiten auf-
hörten, war Jacobis Thätigkeit erst zur Hälfte vollbracht. Bis 1 Uhr nachts war er fast
allabendlich bei der Arbeit.
2) Das „Deutsche Tageblatt“ v. 14. Sept. 1888 bemerkte bei Anlaß der Verabschiedung
Jacobis: Mit ihm scheidet einer der gewissenhaftesten und tüchtigsten Beamten des Reiches
und früher Preußens aus dem Dienst. Dr. Jacobi mußte schon aus Rücksicht auf seine
Gesundheit im vorigen Winter einen längeren Urlaub nehmen und sich monatelang von
aller Thätigkeit fernhalten. Die gehoffte Besserung trat ein und vor fünf Monaten über-
nahm er seine Amtsgeschäfte wieder. Doch sollte dies nicht von Bestand sein. Die neu
eintretende Ueberarbeitung des rastlosen Beamten hat wieder auf das Nervensystem ein-
gewirkt. Dr. Jacobi hat in seiner kurzen Amtsthätigkeit als Schatzsekretär nicht nur die
umfangreichen und schwierigen Bestimmungen wegen der Branntweinbesteuerung und der
Zuckersteuer bearbeitet, sondern auch in diesem Jahre die verwickelten Zollfragen in Bezug
auf die Einziehung Bremens und Hamburgs in den Zollverein fertiggestellt, eine Aufgabe,
deren Lösung von berufener Seite als ein bedeutendes Werk anerkannt wird.