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Zusage: wenn eine Verständigung erreicht sei, kollegialisch dafür eintreten zu
wollen, dankbar an.
Für den Fall, daß Camphausen eine ablehnende Haltung annahm, hatte
sich Bismarck damals um einen Ersatz für denselben umgesehen, und zwar
verhandelte er zu derselben Zeit (Dezember 1877) mit Herrn v. Bennigsen
wegen dessen Eintritts in die Regierung. Diese Verhandlungen zogen sich bis
zum Februar 1878 hinaus; sie konnten aber, nachdem Camphausen am 24. De-
zember 1877 sich dem Kanzler ganz zur Verfügung gestellt hatte, nur den
Rückzug des letzteren decken oder Pläne einer ferneren Zukunft vorbereiten.
Am 27. Dezember 1877 erging aus Varzin telegraphische Weisung an
Camphausen, er möge seine Finanzgesetzentwürfe, darunter auch den über Ein-
führung oder wenigstens direkte Vorbereitung des Tabakmonopols, schleunigst
fertig stellen, damit sie alsbald dem Bundesrat vorgelegt werden könnten.
Kurze Zeit später (Februar 1878) war Bismarck auch thatsächlich in der
Lage, dem Reichstag drei bedeutsame Finanzentwürfe zu unterbreiten, wovon
der eine die Besteuerung der Börsenpapiere und Lotterielose, der andere die
Regelung des Spielkartenstempels, der dritte die Erhöhung der Einheitssätze bei
Besteuerung des Tabaks bezweckte; 1) die zuletzt erwähnte Vorlage empfahl
Bismarck allerdings nur als Durchgangspunkt zu dem Tabakmonopol, der
rationellsten Besteuerung des Tabaks und dem letzten Ideale, das er für das
Reich erstrebte. Der Gesetzentwurf scheiterte an dem Verlangen der liberalen
Partei nach einem sogenannten konstitutionellen Reichsministerium. Der auf
eine mäßige Besteuerung des Börsenverkehrs abzielende Gesetzentwurf blieb im
Reichstag gleichfalls liegen, und so war denn das Gesetz vom 3. Juli 1878,
betreffend den Spielkartenstempel (Reichs-Gesetzbl. Seite 133), für das Reich
thatsächlich die einzige legislatorische Frucht der zweijährigen Steuerreformthätigkeit
des Finanzministers Camphausen.
Infolge von Andeutungen über bestehende Gegensätze zwischen den Auf-
fassungen des Reichskanzlers und des Ministers Camphausen über die Tabak-
steuer erklärte letzterer im Reichstag, daß er bei seinem einleitenden Vortrag
nur die gemeinschaftliche Stellung der verbündeten Regierungen darzulegen
gehabt habe. Um darzuthun, daß seine persönliche Meinung mit der des
Reichskanzlers übereinstimme, verlas er im Einverständnis mit dem Reichs-
kanzler ein Schriftstück, das er am 17. Februar 1877 demselben vorgelegt
hatte, woraus sich ergab, daß zwischen den Auffassungen desselben und denen
des Kanzlers ein Unterschied nicht vorhanden sei. Bismarck gab hierauf der
Hoffnung auf ein weiteres Zusammenwirken mit Camphausen Ausdruck, dessen
Verdienste er gerne anerkannte.
1) In Betreff der Erhöhung des bayerischen Bierbesteuerungsmodus bestand zwischen
Bismarck und Camphausen eine Meinungsverschiedenheit (Aktenstücke Bd. I. S. 274).