III. Abschnitt.
Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
1. Preußen.
Minister des Innern Graf Botho zu Eulenburgt)
(geboren 31. Juli 1831).
Den Grafen Botho zu Eulenburg lernte Bismarck zu der Zeit kennen, als er,
seit 1859 Landrat in Deutsch-Krone, Vertreter dieses Kreises im Abgeordneten-
hause war (1863 bis 1870). Eulenburg gehörte damals zu dem kleinen Kreise,
der jeden Abend bei der Gräfin Bismarck willkommen war, und machte von
dieser Erlaubnis häufig Gebrauch.
Bismarck kam meist sehr spät in den Salon seiner Frau; mitunter war
es halb zwölf Uhr. Er war dann oft von der Arbeit so erschöpft, daß er
nur wenig sprach. Es kam vor, daß an Abenden kein Wort von Politik
gesprochen wurde. Andere Male bildete dieselbe das hauptsächliche Gesprächs-
thema, und Bismarck wandte sich öfters an Eulenburg, um ihn in seiner
Eigenschaft als Abgeordneter über manche Fragen in seine Auffassung ein-
zuweihen.
1) Graf Botho zu Eulenburg ist der älteste Sohn des vormaligen Direktors der
Hauptverwaltung der Staatsschulden, Landhofmeisters des Königreichs Preußen, Kammer-
herrn Grafen Botho zu Eulenburg-Wicken, welcher während der fünfziger Jahre Präsident
des Abgeordnetenhauses war. Zu Anfang seiner öffentlichen Laufbahn war er Landrat in
Deutsch-Krone und gehörte als Vertreter des Wahlkreises Flatow-Deutsch-Krone von 1863
bis 1870 dem Abgeordnetenhause und 1867 dem Norddeutschen Reichstag an. In der
zweiten Session der neunten Legislaturperiode des preußischen Landtags war er zweiter Vize-
präsident des Abgeordnetenhauses. Anfangs als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern
berufen, wurde Graf Eulenburg bald Geheimer Regierungsrat und vortragender Rat in
demselben Ministerium. Er verließ diese Stellung, um Regierungspräsident in Wiesbaden
zu werden, und vertauschte diesen Posten dann mit dem eines Oberpräsidenten der Provinz
Hannover, als sein Vorgänger, Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode, zum deutschen Bot-
schafter in Wien berufen wurde. Sein weiteres curriculum vitae geht aus der obigen
Darstellung hervor.