Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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schaft für freundliche Aufnahme der Regimenter zu stimmen, die auf ihrem 
Durchmarsch in Breslau Quartier nehmen sollten. 
Aus der kommunalen Thätigkeit Hobrechts während der nächsten Jahre 
ist der Streit über den konfessionellen Charakter der Schulen von politischem 
Interesse. Im Verlaufe des Kulturkampfs ist später oft auf jenen Streit ver- 
wiesen worden — insofern mit Unrecht, als es sich dabei in Breslau nur um 
höhere Schulen, in der That nur um die Bedingungen der Gründung eines 
Gymnasiums handelte. Das Bedürfnis der Errichtung eines neuen Gymnasiums 
war unzweifelhaft, die Kommune dazu bereit — das Domkapitel und eine 
große Zahl katholischer Bürger aber forderten, daß das neue städtische Gymnasium 
ein katholisches sein müsse. Diese Forderung wurde vom Königlichen Provinzial- 
schulkollegium unterstützt, von den städtischen Behörden abgelehnt. Dafür 
wurde angeführt, daß beide vorhandenen städtischen Gymnasien evangelisch seien; 
das vorhandene, nur vom Staate subventionirte katholische Gymnasium sei 
überfüllt, ein Drittel der Bevölkerung katholisch; es sei eine offenbare Un- 
gerechtigkeit, wenn die Stadt jetzt auf Kosten aller kommunalen Steuerzahler 
ein neues evangelisches Gymnasium gründen wolle. Die städtischen Behörden 
erkannten an, daß das katholische Gymnasium nicht weniger überfüllt sei als 
die evangelischen; indes werde das erstere vorwiegend von Schülern besucht, 
die aus den Provinzen Schlesien und Posen dahin geschickt würden, während 
den Söhnen Breslauer Bürger in wachsender Zahl die Aufnahme in ein 
evangelisches Gymnasium der Ueberfüllung wegen versagt werden müsse. Durch 
ein Bedürfnis der städtischen Gemeinde würde sich demnach die Gründung eines 
neuen katholischen Gymnasiums nicht rechtfertigen lassen. Dies Dilemma schwinde, 
wenn man die Forderung, daß Gymnasien einen im voraus bestimmten kon- 
fessionellen Charakter haben müßten, fallen lasse. Die städtischen Behörden 
widersprachen nicht dem Verlangen nach streng konfessioneller Scheidung bei 
Gründung und Verfassung der Volks= und Mittelschulen; jährlich wurden 
evangelische und katholische Elementar-, Mittel= und Bürgerschulen, dem Ver- 
hältnis der Konfessionen in der Bevölkerung entsprechend, neu eingerichtet. 
Die Ausdehnung solcher Scheidung auch auf die höheren wissenschaftlichen 
Bildungsanstalten hielten Magistrat und Stadtverordnete für unrichtig, mindestens 
nicht für geboten. Sie beschlossen den Bau eines neuen Gymnasiums, dem 
ein bestimmter konfessioneller Charakter stiftungsmäßig nicht beigelegt werden 
solle. Der Bau wurde ausgeführt; das neuerrichtete Gebäude mußte aber durch 
eine Reihe von Jahren leer stehen, da der Kultusminister (v. Mühler) die stiftungs- 
mäßige Sicherstellung eines bestimmten konfessionellen Charakters auch bei 
Gymnasien für unerläßlich erklärte. 
Die nach Beendigung des dänischen Krieges wachsende Spannung mit 
Oesterreich wurde naturgemäß in Schlesien mit dem regsten Interesse verfolgt. 
Es zeigte sich, wie vollkommen die Provinz und ihre Hauptstadt im Laufe
	        
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