2. Bayern.
Ministerialrat im Staatsministerium der Justiz v. Loö!)
(geboren 24. November 1824, gestorben 16. Juli 1895).
Durch Allerhöchsten Entschluß vom 11. Nov. 1874 als stellvertretender
Bevollmächtigter Bayerns im Bundesrate berufen, war Lo als solcher in den
zur Beratung der Entwürfe eines Reichs-Gerichtsverfassungsgesetzes und einer
Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich gebildeten Ausschüssen des Bundes-
rats und in den Kommissionen des Reichstags thätig, aus welcher Funktion
er auf sein wiederholtes Ansuchen aus Gesundheitsrücksichten durch Allerhöchsten
Entschluß vom 19. Jan. 1877 wieder enthoben wurde.
Loö, über dessen hervorragend erfolgreiche Wirksamkeit in Berlin nur eine
Stimme herrschte, sprach selbst nur mit geringer Befriedigung von derselben
und von dem damaligen amtlichen Getriebe in Berlin und namentlich im
Reichstage.
Als ausgeprägt süddeutsche Natur fühlte er sich dort nicht heimisch und
sein unverwüstlich kaustischer Humor, verbunden mit scharfem, objektiv-kritischem
Blick, führte ihn nicht selten zu allzu herbem Urteile.
Ober-Apellationsgerichtsrat Dr. Schmitt2)
(geboren 30. September 1827).
Eine Arbeit desselben über den bayerischen Zivilprozeß von 1869 veranlaßte
im Jahre 1871 dessen Berufung in die Reichstagskommission für den Entwurf
einer deutschen Zivilprozeßordnung. Als zweiter Vorsitzender dieser Kommission
1) Maximilian v. Los, Studien, Gymnasium und Universität in München, 1849
erste Anstellung als funktionirender Staatsprokurator, Substitut am Bezirksgericht Zwei-
brücken, 1851 Assessor an demselben Gericht, 1853 Substitut des Staatsprokurators am
Bezirksgericht Landau i. d. Pfalz, 1855 Bezirksrichter daselbst, 1858 und 1865 zum zweiten
und ersten Staatsprokurator am Appellationsgericht der Pfalz befördert. Am 4. Juni 1866
als Ministerialassessor in das Staatsministerium der Justiz berufen, 1870 zum Nat des
obersten Gerichtshofes, 1872 zum Ministerialrat, 1. Sept. 1879 zum Staatsrat im ordent-
lichen Dienst, durch Allerhöchste Entschließung vom 11. Nov. 1884 zum Präsidenten des Ober-
landesgerichts München befördert. Er starb, tief betrauert von allen Kollegen, nach schwerem
Herzleiden.
2) Dr. A. Gottfried v. Schmitt, geboren zu Hofheim in Unterfranken, Gymnasium zu
Männerstadt, Universität Würzburg, bekleidete vom Jahre 1862 ab die Stelle eines
Bezirks= und Handelsgerichtsrats in Nürnberg. Derselbe war von 1863 bis 1869 bayerischer
Landtagsabgeordneter und als solcher Mitglied des Gesetzgebungsausschusses. v. Schmitt
trat zu Anfang 1869 als Appellationsgerichtsrat in das bayerische Justizministerium. Im
Jahre 1889, nach Beendigung der Arbeiten der deutschen Zivilrechtskommission erster Lesung,
nach Bayern zurückgekehrt, leitete er als Chefpräsident das Oberlandesgericht Nürnberg,
von welcher Thätigkeit er im Jahre 1891 an die Spitze des bayerischen obersten Landes-
gerichts berufen wurde.