— 410 —
Ministerialrat befördert, verblieb er auch in dieser Eigenschaft in Verwendung
beim Bundesrat, bis er vom 1. Oktober 1884 an auf seinen Wunsch zur
Dienstleistung in das Staatsministerium der Finanzen zurückberufen wurde.
Freiherr v. Raesfeldt gehörte demnach dem Bundesrat 7 Jahre an,
während welcher Zeit er seinen dauernden Wohnsitz nach Berlin verlegt hatte.
Derselbe führte in den verschiedenen Ausschüssen, in welche Bayern jeweils
gewählt war, teils ständig, teils in Stellvertretung die bayerische Stimme;
insbesondere entfaltete er eine rege Thätigkeit in dem Ausschusse für Rechnungs-
wesen, in welchem ihm alljährlich das Referat über den Etat des Auswärtigen
Amts und den Reichshaushalts-Hauptetat übertragen war; auch an den Be—
ratungen und Beschlüssen über die im Jahre 1879 eingeleitete Finanzreform
und Tarifrevision hat er teilgenommen. Die Bundesrats-Protokolle von 1877
bis 1884 geben außerdem Zeugnis davon, daß Freiherr v. Raesfeldt häufig
zur Berichterstattung im Plenum über Gegenstände des Etats und Beamten—
rechts, über Zoll- und Steuersachen, Bankwesen u. s. w. berufen war. — Im
Reichstag beteiligte er sich vom Bundesratstisch aus u. a. an der Vertretung
des Gesetzentwurfs wegen Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1883/84
und 1884/85, womit ein praktischer Versuch zur Einführung zweijähriger Etats-
perioden im Reiche gemacht werden sollte.
Ferner fungirte er während der ganzen Dauer seiner Bevollmächtigung
zum Bundesrat als wiederholt gewähltes Mitglied der Verwaltung des Reichs-
Invalidenfonds und des Reichsbank-Kuratoriums. Anläßlich der Beschlüsse des
Bundesrats über eine neue Geschäftsordnung war dem Freiherrn v. Raesfeldt
von Sr. Hoheit dem Herzog von Meiningen im Mai 1880 zugleich die Funktion
als Stellvertreter des Bevollmächtigten dieses Herzogtums übertragen worden,
die er bis zu seinem Abgang von Berlin ausübte.
prüfung für bayerische Staatsdienst-Aspiranten bestanden hatte, dem Finanzverwaltungs-
dienst, wurde 1861 zum Regierungs-Assessor und Fiskal-Adjunkten bei der Königlichen
Regierungsfinanzkammer von Unterfranken und Aschaffenburg ernannt, 1865 zum Geheimen
Sekretär und 1866 zum Regierungsrat ertra statum im Königlichen Staatsministerium
der Finanzen befördert, 1867 auf die statutmäßige Stelle eines Regierungsrats bei der
Regierungsfinanzkammer von Schwaben und Neuburg berufen und 1871 auf Ansuchen in
gleicher Eigenschaft zur Regierungsfinanzkammer von Oberbayern versetzt. 1. November 1877
zum Ober-Regierungsrat im Staatsministerium der Finanzen, 1879 zum Ministerialrat
befördert. Nachdem Freiherr v. Raesfeldt von 1877 bis 1884 Bevollmächtigter zum
Bundesrat gewesen war, versah er nach seiner Rückkehr in die Heimat zunächst das Dezernat
für Reichsangelegenheiten im Staatsministerium der Finanzen. Seit 1. April 1894 bekleidet
er die Stelle des Vorstandes der Staats-Schuldentilgungs-Kommission mit dem Titel und
Range eines Ministerialdirektors.