Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Ministerialrat befördert, verblieb er auch in dieser Eigenschaft in Verwendung 
beim Bundesrat, bis er vom 1. Oktober 1884 an auf seinen Wunsch zur 
Dienstleistung in das Staatsministerium der Finanzen zurückberufen wurde. 
Freiherr v. Raesfeldt gehörte demnach dem Bundesrat 7 Jahre an, 
während welcher Zeit er seinen dauernden Wohnsitz nach Berlin verlegt hatte. 
Derselbe führte in den verschiedenen Ausschüssen, in welche Bayern jeweils 
gewählt war, teils ständig, teils in Stellvertretung die bayerische Stimme; 
insbesondere entfaltete er eine rege Thätigkeit in dem Ausschusse für Rechnungs- 
wesen, in welchem ihm alljährlich das Referat über den Etat des Auswärtigen 
Amts und den Reichshaushalts-Hauptetat übertragen war; auch an den Be— 
ratungen und Beschlüssen über die im Jahre 1879 eingeleitete Finanzreform 
und Tarifrevision hat er teilgenommen. Die Bundesrats-Protokolle von 1877 
bis 1884 geben außerdem Zeugnis davon, daß Freiherr v. Raesfeldt häufig 
zur Berichterstattung im Plenum über Gegenstände des Etats und Beamten— 
rechts, über Zoll- und Steuersachen, Bankwesen u. s. w. berufen war. — Im 
Reichstag beteiligte er sich vom Bundesratstisch aus u. a. an der Vertretung 
des Gesetzentwurfs wegen Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1883/84 
und 1884/85, womit ein praktischer Versuch zur Einführung zweijähriger Etats- 
perioden im Reiche gemacht werden sollte. 
Ferner fungirte er während der ganzen Dauer seiner Bevollmächtigung 
zum Bundesrat als wiederholt gewähltes Mitglied der Verwaltung des Reichs- 
Invalidenfonds und des Reichsbank-Kuratoriums. Anläßlich der Beschlüsse des 
Bundesrats über eine neue Geschäftsordnung war dem Freiherrn v. Raesfeldt 
von Sr. Hoheit dem Herzog von Meiningen im Mai 1880 zugleich die Funktion 
als Stellvertreter des Bevollmächtigten dieses Herzogtums übertragen worden, 
die er bis zu seinem Abgang von Berlin ausübte. 
prüfung für bayerische Staatsdienst-Aspiranten bestanden hatte, dem Finanzverwaltungs- 
dienst, wurde 1861 zum Regierungs-Assessor und Fiskal-Adjunkten bei der Königlichen 
Regierungsfinanzkammer von Unterfranken und Aschaffenburg ernannt, 1865 zum Geheimen 
Sekretär und 1866 zum Regierungsrat ertra statum im Königlichen Staatsministerium 
der Finanzen befördert, 1867 auf die statutmäßige Stelle eines Regierungsrats bei der 
Regierungsfinanzkammer von Schwaben und Neuburg berufen und 1871 auf Ansuchen in 
gleicher Eigenschaft zur Regierungsfinanzkammer von Oberbayern versetzt. 1. November 1877 
zum Ober-Regierungsrat im Staatsministerium der Finanzen, 1879 zum Ministerialrat 
befördert. Nachdem Freiherr v. Raesfeldt von 1877 bis 1884 Bevollmächtigter zum 
Bundesrat gewesen war, versah er nach seiner Rückkehr in die Heimat zunächst das Dezernat 
für Reichsangelegenheiten im Staatsministerium der Finanzen. Seit 1. April 1894 bekleidet 
er die Stelle des Vorstandes der Staats-Schuldentilgungs-Kommission mit dem Titel und 
Range eines Ministerialdirektors.
	        
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