Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Frage nicht förderlich sein würde. Schließlich beantragte der Ausschuß, der 
Bundesrat wolle beschließen, „daß von einer einheitlichen Regelung des Apotheken- 
wesens durch Reichsgesetz zurzeit Abstand zu nehmen sei.“ Der Bundesrat 
trat diesem Votum bei. 
Maßregeln gegen die Rinderpest. a) Denkschrift des Reichs- 
kanzlers. Im März 1878 ließ Bismarck dem Bundesrat eine Denkschrift 
zugehen über das Vorkommen der Rinderpest in Deutschland während der 
Jahre 1872 bis 1877 und über die bei den Maßregeln zur Abwehr der 
Seuche gemachten Erfahrungen. Die Denkschrift zerfiel in vier Abschnitte. 
Sie gab eine Darstellung der Rinderpestinvasionen während der Jahre 1872 
bis 1877, wendete sich dann zu einer Statistik der Verbreitung der Rinderpest 
und der durch letztere herbeigeführten Viehverluste und verursachten Kosten, 
sodann zu einer Betrachtung über die Einschleppung der Rinderpest in Deutsch- 
land und die Verbreitungswege derselben und endlich zu einem Hinweis über 
Verwendung und die Bewährung der Maßregeln gegen die Einschleppung sowie 
gegen die Weiterverbreitung der Rinderpest. Aus der Denkschrift ging unter 
anderm hervor, daß die Ausführung des Gesetzes vom 7. April 1869 bis zum 
1. April 1877 dem Reiche einen Baraufwand von zusammen 3701 965 Mark 
verursacht hatte, also durchschnittlich im Jahre 462745 Mark. Die durch die 
Rinderpest verursachten Verluste beliefen sich jährlich mindestens auf 2½ Millionen 
Mark. Am besten zur Abwehr der Pest hatten sich die Repressivmaßregeln 
bewährt. Die Unterdrückung der Seuche war selbst unter ungünstigen Ver- 
hältnissen immer binnen kurzer Zeit gelungen. 
b) Vorschlag weiterer Maßregeln gegen die Rinderpest. Zur 
wirksamen Bekämpfung des Viehschmuggels an den Grenzen gegen Rußland 
und Oesterreich-Ungarn erschien an erster Stelle die dauernde Verbesserung der 
Grenzbewachung selbst an den vorzugsweise gefährdeten Grenzstrecken notwendig. 
Zur Durchführung der Absperrungsmaßregeln hatte für die bezeichneten Grenzen 
wiederholt und in großer Ausdehnung von militärischer Hilfe Gebrauch gemacht 
werden müssen. Indessen abgesehen davon, daß solche militärische Grenzsperren 
in der Ausdehnung, in welcher sie notwendig gewesen waren, bedeutende Kosten 
verursachten, waren sie auch mit den Interessen des Reichsheeres nicht vereinbar. 
Diese Interessen forderten dringend, daß die schon geraume Zeit andauernde 
umfangreiche Inanspruchnahme von Truppen zu Kommandos der in Rede 
stehenden Art, welche die geordnete Ausbildung der Truppen unterbrach und 
dadurch fühlbare Schäden mit sich brachte, auf ein möglichst geringes Maß 
zurückgeführt werde. 
Im Hinblick auf diese Sachlage hielt der Reichskanzler es für geboten, 
eine Vermehrung des stehenden Personals für die Grenzbewachung in dem
	        
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