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Frage nicht förderlich sein würde. Schließlich beantragte der Ausschuß, der
Bundesrat wolle beschließen, „daß von einer einheitlichen Regelung des Apotheken-
wesens durch Reichsgesetz zurzeit Abstand zu nehmen sei.“ Der Bundesrat
trat diesem Votum bei.
Maßregeln gegen die Rinderpest. a) Denkschrift des Reichs-
kanzlers. Im März 1878 ließ Bismarck dem Bundesrat eine Denkschrift
zugehen über das Vorkommen der Rinderpest in Deutschland während der
Jahre 1872 bis 1877 und über die bei den Maßregeln zur Abwehr der
Seuche gemachten Erfahrungen. Die Denkschrift zerfiel in vier Abschnitte.
Sie gab eine Darstellung der Rinderpestinvasionen während der Jahre 1872
bis 1877, wendete sich dann zu einer Statistik der Verbreitung der Rinderpest
und der durch letztere herbeigeführten Viehverluste und verursachten Kosten,
sodann zu einer Betrachtung über die Einschleppung der Rinderpest in Deutsch-
land und die Verbreitungswege derselben und endlich zu einem Hinweis über
Verwendung und die Bewährung der Maßregeln gegen die Einschleppung sowie
gegen die Weiterverbreitung der Rinderpest. Aus der Denkschrift ging unter
anderm hervor, daß die Ausführung des Gesetzes vom 7. April 1869 bis zum
1. April 1877 dem Reiche einen Baraufwand von zusammen 3701 965 Mark
verursacht hatte, also durchschnittlich im Jahre 462745 Mark. Die durch die
Rinderpest verursachten Verluste beliefen sich jährlich mindestens auf 2½ Millionen
Mark. Am besten zur Abwehr der Pest hatten sich die Repressivmaßregeln
bewährt. Die Unterdrückung der Seuche war selbst unter ungünstigen Ver-
hältnissen immer binnen kurzer Zeit gelungen.
b) Vorschlag weiterer Maßregeln gegen die Rinderpest. Zur
wirksamen Bekämpfung des Viehschmuggels an den Grenzen gegen Rußland
und Oesterreich-Ungarn erschien an erster Stelle die dauernde Verbesserung der
Grenzbewachung selbst an den vorzugsweise gefährdeten Grenzstrecken notwendig.
Zur Durchführung der Absperrungsmaßregeln hatte für die bezeichneten Grenzen
wiederholt und in großer Ausdehnung von militärischer Hilfe Gebrauch gemacht
werden müssen. Indessen abgesehen davon, daß solche militärische Grenzsperren
in der Ausdehnung, in welcher sie notwendig gewesen waren, bedeutende Kosten
verursachten, waren sie auch mit den Interessen des Reichsheeres nicht vereinbar.
Diese Interessen forderten dringend, daß die schon geraume Zeit andauernde
umfangreiche Inanspruchnahme von Truppen zu Kommandos der in Rede
stehenden Art, welche die geordnete Ausbildung der Truppen unterbrach und
dadurch fühlbare Schäden mit sich brachte, auf ein möglichst geringes Maß
zurückgeführt werde.
Im Hinblick auf diese Sachlage hielt der Reichskanzler es für geboten,
eine Vermehrung des stehenden Personals für die Grenzbewachung in dem