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der Gesundheitsschutz der Kinder, der Schutz der Irren, die Hygiene der
Fabrikarbeiter, Beantragung eines Reichsgesetzes, betreffend Maßregeln zum
Schutze gegen Infektionskrankheiten der Menschen, ein Reichs-Viehseuchengesetz
und die Bearbeitung des Materials für fortlaufende Verordnungen zum Schutz
gegen die Fälschung von Nahrungs= und Genußmitteln. 1)
4. Reichstag.
Die Auflösung des Reichstags. Am 2. Juni 1878 war auf
den Kaiser das zweite schwere Attentat ausgeübt worden. Bismarck befand sich
damals in Friedrichsruh. Auf der Rückkehr von einer Spazierfahrt, noch
vor dem Eintritt in das Haus, wurde ihm die Nachricht von der lebens-
gefährlichen Verwundung des Kaisers Wilhelm von Herrn Geheimrat v. Tiede-
mann gemeldet. Der Reichskanzler blieb einen Augenblick wie festgemauert
stehen, stieß dann den Spazierstock in die Erde und bemerkte sofort, wie wenn
ein Geistesblitz ihn durchzuckte: „Jetzt wird der Reichstag aufgelöst werden."“
Derselbe hatte in der That kein besseres Schicksal verdient.
Die erste Sitzung des Bundesrats nach dem Attentat fand am 6. Juni
1878 statt. Vor Eintritt in die vorliegenden Geschäfte kam selbstverständlich
das Ereignis des Tages zur Sprache, jedoch trug diese Erörterung keinen
formellen Charakter, da es zur Stunde an einer bestimmten Anregung fehlte.
Indessen war bereits im preußischen Ministerrat am 5. Juni der Beschluß gefaßt
worden, seitens der preußischen Regierung beim Bundesrat die Auflösung des
Reichstags zu beantragen, ) und es wurde der Antrag in der erwähnten
Sitzung des Bundesrats durch den preußischen Bevollmächtigten zuerst mündlich
gestellt.
In der Sitzung des Bundesrats vom 6. Juni gab vor dem Eintritt in
die Tagesordnung der bayerische Bevollmächtigte anläßlich des gegen Seine
Majestät den Kaiser gerichteten Attentats den Gefühlen der Versammlung wie
folgt Ausdruck:
„Die neuerliche ruchlose Frevelthat gegen das Leben Seiner Majestät des
Kaisers hat die Mitglieder des Bundesrats mit Abscheu und Entsetzen erfüllt.
— Gleich allen guten Deutschen vereinigen sie sich in dem heißesten Wunsche,
daß die göttliche Vorsehung, nachdem sie in so sichtbarer Weise die größte
Gefahr von dem geheiligten Haupte Seiner Majestät abgewendet hat, Aller-
höchstdemselben baldige und völlige Wiedergenesung gewähren möge. Die
1) Vgl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 34 v. 21. 1. 78 und Nr. 86 v. 20. 2. 78.
2) In der Sitzung des Staatsministeriums vom 5. Juni waren nur drei Mitglieder
des eigentlichen Staatsministeriums gegen die Auflösung („Reichsanzeiger“ Nr. 246
v. 15. 10. 89).