Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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zustimmen werde. Diese Antwort war an die Gesandtschaft in Karlsruhe 
gerichtet und hatte nachstehenden Inhalt: Die Wiederberufung des jetzigen 
Reichstags würde eine harte Zumutung für die Majorität desselben vom 
23. Mai involviren und doch zur Auflösung führen; die gegenteilige Annahme 
der Großherzoglichen Regierung werde hier für unzutreffend gehalten, welches 
gegenwärtig der gute Wille einzelner Mitglieder auch sein möchte. Würde die 
Kaiserliche Initiative für die Auflösung durch ein Votum des Bundesrats in 
die Minorität gesetzt, so werde gegenüber dem öffentlich kundgegebenen Miß- 
trauen gegen die Regierung die letztere in die Alternative gebracht, zurückzutreten 
oder Seiner Moajestät zu Maßregeln zu raten, die bisher vermieden seien, weil 
sie die Spannung im Lande verschärfen würden. Eine weitere Korrespondenz 
mit der Großherzoglichen Regierung hat erst nach der Abstimmung infolge der 
Veröffentlichung der Karlsruher Zeitung“ und nur in Bezug auf diese statt- 
gefunden." 
Die zuletzt erwähnte Erklärung der „Karlsruher Zeitung“ lautete: 
„Der Antrag auf Auflösung des Reichstags war, wie wir vernehmen, in 
bundesrätlichen Kreisen nicht ohne Bedenken aufgenommen worden. Auch die 
badische Regierung hätte gewünscht, daß zunächst der bisherige Reichstag ein- 
berufen worden wäre, in der Annahme, daß es jetzt den verbündeten Regierungen 
gelungen sein würde, sich mit einer großen Majorität des Parlaments über die 
Maßnahmen zu verständigen, welche zur energischen Bekämpfung eines in der 
erschreckendsten Weise wiederholt zu Tage getretenen, die Grundlagen der staat- 
lichen und gesellschaftlichen Ordnung zerstörenden Uebels unabweislich geboten 
sind. Nur wenn wider Erwarten auf diesem Wege nicht zum Ziele zu gelangen 
wäre, dann würde man den Zeitpunkt für gekommen erachten, den jetzigen 
Reichstag aufzulösen und an die Nation zu appelliren. Wenn gleichwohl auch 
die badische Regierung schließlich dem Antrag auf sofortige Auflösung ihre Zu- 
stimmung nicht versagt hat, so ist dies nach der von ihr stets innegehaltenen 
freisinnigen und nationalen Richtung nicht in der Absicht, der Einführung einer 
reaktionären Wendung in der deutschen Politik zu dienen, sondern nur in der 
Erwägung geschehen, daß der deutschen Vormacht und dem leitenden Staats- 
manne in einer hochgespannten Lage die dringend verlangte Anwendung einer 
verfassungsmäßigen Maßnahme nicht versagt werden könne. Die der freisinnigen 
Richtung feindlich gegenüberstehenden Parteien scheinen allerdings in der Auf- 
lösung und bevorstehenden Neuwahl des Reichstags bereits das Anbrechen ihrer 
Aera zu erblicken. Dazu giebt ihnen aber schon der ausgesprochene Zweck des 
Bundesratsbeschlusses keine Berechtigung, und gerade darum durfte auch die 
oberste Leitung des Reichs erwarten, daß dem von ihr eingebrachten Vorschlage 
keine der verbündeten Regierungen sich widersetzen und damit ihren Absichten 
mit Mißtrauen begegnen werde."“ 
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ (Nr. 140 v. 15. 6. 78) begleitete den Abdruck
	        
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