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hervorgerufen hat, empfiehlt es sich, die Einleitung einer solchen Untersuchung
nicht länger hinauszuschieben, als es zur Erlangung zuverlässiger Ergebnisse
erforderlich ist. Der gegenwärtige Moment, in welchem sich bereits die Er—
fahrungen eines vollen Jahres seit Aufhebung der Eisenzölle berücksichtigen lassen,
erscheint nicht mehr verfrüht. Es wird daher nach dem Dafürhalten der Königlich
preußischen Staatsregierung nunmehr der Versuch zu machen sein, durch eine
möglichst umfassende Ermittelung und allseitige Erörterung der in Betracht
kommenden thatsächlichen Verhältnisse eine Klärung der Ansichten über die
Wirkung der erfolgten Aufhebung der Eisenzölle und über die im Interesse der
Eisenindustrie zu ergreifenden Maßnahmen herbeizuführen.
Für die hier vorliegende Aufgabe und das zwar hervorragend wichtige,
aber doch begrenzte Gebiet hat die Form der Enquête unverkennbare Vorzüge,
indem sie sowohl für die möglichst vollständige Beschaffung der Materialien, als
für eine unbefangene Würdigung derselben die möglichsten Garantien darbietet,
ohne doch durch die Verfolgung zu weit gesteckter Ziele die Erreichung praktisch
verwendbarer Resultate innerhalb absehbarer Zeit in Frage zu stellen. Daß die
Enquête zweckmäßig nicht in der Beschränkung auf einen einzelnen Staat,
sondern zusammenfassend für das gesamte Bundesgebiet unter den Auspizien
der Organe des Reichs zur Ausführung gebracht werden kann, ergibt sich aus
der Gemeinschaftlichkeit der Interessen. Nach Ansicht der Königlich preußischen
Staatsregierung empfiehlt es sich, dieselbe einer vom Bundesrat zu bildenden,
etwa aus fünf Mitgliedern bestehenden Kommission zu übertragen und die letztere
in der Weise zusammenzusetzen, daß die Mehrzahl der Mitglieder, einschließlich
des Vorsitzenden, dem Kreise der Reichs= oder Staatsbeamten, zwei dagegen
unter Berücksichtigung der bei Beurteilung der vorliegengen Frage sich entgegen-
stehenden Anschauungen aus den Kreisen der Interessenten oder sonstigen Sach-
kundigen entnommen werden.
Die speziellere Feststellung der zu erörternden Fragen innerhalb der Grenzen
der gestellten Aufgabe sowie der modus procedendi würde der Kommission
selbst zu überlassen sein. Es wird hiernach beantragt: 1. von Reichs wegen
die Untersuchung über die gegenwärtige Lage der deutschen Eisenindustrie, ins-
besondere in Bezug auf die Rückwirkung der seit dem Jahre 1873 eingetretenen
Zollveränderungen zu veranstalten; 2. dieselbe einer vom Bundesrat zu ernennenden,
aus fünf Mitgliedern bestehenden Kommission zu übertragen.“
Im Schosse der Bundesratsausschüsse für Zoll= und Steuerwesen und für
Handel und Verkehr, denen der Antrag Preußens zur Aeußerung überwiesen
worden war, waren die Meinungen geteilt, 1) jedoch sprach sich die Mehrheit
1) Zu vergleichen die Drucks. Nr. 75, Sess. 1877/78, in der S. 144 Note citirten
Quelle.