Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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den andern Industriezweigen vorwiegend deshalb entziehen könne, weil zufällig 
nur die Eisenindustrie in den letzten Jahren umfassende Zollbefreiungen erfahren 
habe, sei doch sehr zu bezweifeln. Eine Enquete über die Eisenindustrie liege 
aber auch nicht im Bedürfnisse; die Lage dieser Industrie sei in mehreren 
Sessionen des Reichstags von den berufensten und sachverständigsten Abgeordneten 
der entgegenstehenden wirtschaftlichen Parteien und in den dem Bundesrat und 
Reichstag zugegangenen zahlreichen Petitionen so eingehend erörtert, daß das 
hierdurch gewonnene Material bei gehöriger Verarbeitung ein zutreffendes Bild 
von den Verhältnissen der Industrie geben dürfte. Das wesentlichste Moment 
zur Entscheidung der Frage, ob zwischen der Zollreform und der Notlage der 
Eisenindustrie ein innerer Zusammenhang bestehe, bilde die Ermittelung des 
Imports von ausländischem und des Exports von deutschem Eisen. Diese 
Zahlen ergebe allein die Statistik und zwar auch bezüglich der Ausfuhr mit 
annähernder Genauigkeit; eine Enquête würde hierin nichts Neues hinzufügen 
können. Das ziffermäßige Resultat dieser Statistik sei im wesentlichen die fort- 
dauernde Abnahme des Eisenimports und die fortdauernde Zunahme des Eisen- 
exports. Das zweite Moment würde die Ermittelung der Produktionsresultate, 
Zahl der Etablissements, Hochöfen, Arbeiter u. s. w. abgeben. Auch in dieser 
Richtung gewähre die Montanstatistik die genauesten Aufschlüsse. Das Ergebnis 
dieser amtlichen Ermittelungen gehe dahin, daß die Eisenindustrie ihren Betrieb 
in einer der voraufgegangenen Ueberproduktion entsprechenden Weise einschränke 
und billiger zu produziren mit Erfolg bestrebt sei. 
Schließlich beschlossen die Ausschüsse in ihrer Mehrheit: „1. von Reichs 
wegen eine Untersuchung über die gegenwärtige Lage a) der deutschen Eisen- 
industrie, insbesondere in Bezug auf die Rückwirkungen der seit dem Jahre 1873 
eingetretenen Zollveränderungen, sowie b) der gesamten deutschen Baumwollen- 
industrie, also der Spinnerei, Weberei und Druckerei, namentlich in Berück- 
sichtigung der veränderten Sachlage, welche durch den Anschluß von Elsaß- 
Lothringen an das Deutsche Zollgebiet geschaffen worden ist, zu veranstalten; 
2. dieselbe je einer von dem Bundesrat zu ernennenden, aus je fünf Mitgliedern 
bestehenden Kommission mit der Maßgabe zu übertragen, daß das von diesen 
Kommissionen aufzustellende Programm für die Aufnahme der Enquete dem 
Bundesrat vorgelegt werde“. 
In der Sitzung des Bundesrats vom 1. Juni 1878 wurden diese Anträge 
zum Beschluß erhoben. Es wurde ausdrücklich geltend gemacht, daß alle diese 
Enquêten eine Handhabe für die geplante Zoll- und Steuerreform bilden sollten. 
Die hamburgische Regierung erklärte, in der Voraussetzung zuzustimmen, daß in 
die Kommission auch eine mit den Verhältnissen des deutschen Eisenhandels 
bekannte Persönlichkeit gewählt werde, um Sorge tragen zu können, daß bei 
der Untersuchung neben den Interessen der Eisenindustrie auch diejenigen des 
Eisenhandels gebührende Berücksichtigung finden. Ein Antrag des bayerischen
	        
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