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Die Ausschußanträge 1) stießen bei der ersten Beratung des Bundesrats am
9. April 1878 in mehrfacher Beziehung auf Bedenken, welche namentlich von
hanseatischer Seite angeregt worden waren. Es wurde hervorgehoben, daß die
beantragten Bestimmungen für die Spediteure völlig unausführbar seien, und
auch die Eisenbahnverwaltungen nicht in der Lage wären, den Vorschriften zu
entsprechen. Ueberdies war noch ein Votum der preußischen Regierung an-
gekündigt und erst in dem letzten Augenblick eingegangen, da die Plenarberatung
beginnen sollte. Auf diese Bedenken gestützt, wurden die Ausschußanträge über
die Warenstatistik noch einmal an die Ausschüsse zurückverwiesen. Erst in der
Bundesratssitzung vom 13. April wurde der Entwurf den Ausschußanträgen
gemäß genehmigt. 2) Die Vorlage blieb zunächst im Reichstag unerledigt.
Erhöhung der Rübenzuckersteuer. In der Sitzung des Bundesrats
vom 6. Dezember 1877 gelangte ein Antrag Sachsens, betreffend die Erhöhung der
Rübenzuckersteuer, zur Vorlage. Der Antrag ging davon aus, daß die Voraus-
setzungen des Gesetzes über die Besteuerung des Zuckers von 1869 insofern
nicht mehr zutrafen, als infolge der Vervollkommnung des technischen Betriebes
der Zuckerfabrikation zur Bereitung eines Zentners Rohzucker nach dem Durch-
schnitt der letzten Jahre nicht mehr 12,), sondern nur 11,739 Zentner Rüben
verwendet wurden. Demgemäß waren auch für einen Zentner Rohzucker nicht
mehr 10 Mark, sondern nur noch 9999 Mark an Zaurckersteuer zur Erhebung
gelangt, ein Mißverhältnis, dessen Beseitigung ebenso gerechtfertigt als im
finanziellen Interesse wünschenswert erschien und nach dem Antrage Sachsens
dadurch erzielt werden sollte, daß der Steuersatz von 0,80 Mark für jeden
Zentner der zur Zuckerbereitung bestimmten Rüben auf 0,85 Mark erhöht wurde. 3)
Ueber das Schicksal dieses Antrags hat nichts verlautet.
Sicherung der bremischen Zollgrenze. Mittelst Schreibens,
d. d. Friedrichsruh, 17. Mai 1878, legte Bismarck dem Bundesrat den Ent-
wurf eines Gesetzes, betreffend die Sicherung der gemeinschaftlichen Zollgrenze in
den vom Zollgebiete ausgeschlossenen bremischen Gebietsteilen, nebst Begründung
zur Beschlußfassung vor. 4) Die Regulirung dieser Frage zog sich bis zur
folgenden (VIII.) Session des Bundesrats hinaus.
Zuschlag zu den Zollaversen von Bremen und Hamburg.
Bei Gelegenheit der Beratungen im Bundesrat über den Etat der Einnahmen
1) Bundesrats-Drucks. Nr. 67 in der S. 144 Note erwähnten Quelle.
2) Vgl. § 239 u. 252 der Bundesrats-Prot. a. a. O.
3) Eine ausführliche Wiedergabe des Antrags findet man in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 65
v. 8. 2. 78. Vgl. die Bundesrats-Drucks. Nr. 118 in der S. 144 Note citirten Quelle.
4) In Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls unerwähnt. Der Wortlaut der S. 144
Note citirten Ouelle zu entnehmen.