Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Die Ausschußanträge 1) stießen bei der ersten Beratung des Bundesrats am 
9. April 1878 in mehrfacher Beziehung auf Bedenken, welche namentlich von 
hanseatischer Seite angeregt worden waren. Es wurde hervorgehoben, daß die 
beantragten Bestimmungen für die Spediteure völlig unausführbar seien, und 
auch die Eisenbahnverwaltungen nicht in der Lage wären, den Vorschriften zu 
entsprechen. Ueberdies war noch ein Votum der preußischen Regierung an- 
gekündigt und erst in dem letzten Augenblick eingegangen, da die Plenarberatung 
beginnen sollte. Auf diese Bedenken gestützt, wurden die Ausschußanträge über 
die Warenstatistik noch einmal an die Ausschüsse zurückverwiesen. Erst in der 
Bundesratssitzung vom 13. April wurde der Entwurf den Ausschußanträgen 
gemäß genehmigt. 2) Die Vorlage blieb zunächst im Reichstag unerledigt. 
Erhöhung der Rübenzuckersteuer. In der Sitzung des Bundesrats 
vom 6. Dezember 1877 gelangte ein Antrag Sachsens, betreffend die Erhöhung der 
Rübenzuckersteuer, zur Vorlage. Der Antrag ging davon aus, daß die Voraus- 
setzungen des Gesetzes über die Besteuerung des Zuckers von 1869 insofern 
nicht mehr zutrafen, als infolge der Vervollkommnung des technischen Betriebes 
der Zuckerfabrikation zur Bereitung eines Zentners Rohzucker nach dem Durch- 
schnitt der letzten Jahre nicht mehr 12,), sondern nur 11,739 Zentner Rüben 
verwendet wurden. Demgemäß waren auch für einen Zentner Rohzucker nicht 
mehr 10 Mark, sondern nur noch 9999 Mark an Zaurckersteuer zur Erhebung 
gelangt, ein Mißverhältnis, dessen Beseitigung ebenso gerechtfertigt als im 
finanziellen Interesse wünschenswert erschien und nach dem Antrage Sachsens 
dadurch erzielt werden sollte, daß der Steuersatz von 0,80 Mark für jeden 
Zentner der zur Zuckerbereitung bestimmten Rüben auf 0,85 Mark erhöht wurde. 3) 
Ueber das Schicksal dieses Antrags hat nichts verlautet. 
Sicherung der bremischen Zollgrenze. Mittelst Schreibens, 
d. d. Friedrichsruh, 17. Mai 1878, legte Bismarck dem Bundesrat den Ent- 
wurf eines Gesetzes, betreffend die Sicherung der gemeinschaftlichen Zollgrenze in 
den vom Zollgebiete ausgeschlossenen bremischen Gebietsteilen, nebst Begründung 
zur Beschlußfassung vor. 4) Die Regulirung dieser Frage zog sich bis zur 
folgenden (VIII.) Session des Bundesrats hinaus. 
Zuschlag zu den Zollaversen von Bremen und Hamburg. 
Bei Gelegenheit der Beratungen im Bundesrat über den Etat der Einnahmen 
1) Bundesrats-Drucks. Nr. 67 in der S. 144 Note erwähnten Quelle. 
2) Vgl. § 239 u. 252 der Bundesrats-Prot. a. a. O. 
3) Eine ausführliche Wiedergabe des Antrags findet man in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 65 
v. 8. 2. 78. Vgl. die Bundesrats-Drucks. Nr. 118 in der S. 144 Note citirten Quelle. 
4) In Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls unerwähnt. Der Wortlaut der S. 144 
Note citirten Ouelle zu entnehmen.
	        
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