des Reichstags gefehlt; auch hatte eine Rechnungslegung nicht stattgefunden.
Nach beiden Richtungen Versäumtes nachzuholen, war der Zweck eines dem
Bundesrat zugegangenen Gesetzentwurfs, woraus das nachmalige Gesetz vom
29. April 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 85) hervorging.)
Der Hauptetat des Reichs für 1878/79 wurde Ende Januar 1878
dem Bundesrat vorgelegt. Derselbe bezifferte die Einnahmen außer den Matrikular=
beiträgen auf 436 819 943 Mark, die Ausgaben auf 546 341701 Mark, so
daß 109521 758 Mark durch Matrikularbeiträge aufzubringen waren. Im
vorigen Etatsjahre betrug die Ausgabe 540 672 510 Mark, die Höhe der
Matrikularbeiträge 81 108 516 Mark.)
10. SEKlsaß-Lothringische Angelegenheiten.)
11. Berschiedene Angelegenheiten.
Pharmacopoea Germanica. Mit Schreiben d. d. Friedrichsruh,
25. April 18784) ließ Bismarck dem Bundesrat folgende Benachrichtigung
zugehen: „Auf Grund der in der Sitzung vom 22. Mai 1872 erfolgten
Verständigung ist die damals von einer Sachverständigenkommission festgestellte
„Pharmacopoea Germanica“ mit dem 1. November 1872 in MWirksamkeit
getreten. Seitdem hat der Arzneischatz manche Bereicherungen erfahren. Auch
sind bei der Anwendung der Pharmakopöe verschiedene Zweifel und Mängel
1) Abgedruckt in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 60 v. 5. 2. 78. Ausschußbericht in Betreff der
als gemeinsame Kosten des Krieges gegen Frankreich aus der französischen Kriegskosten-
entschädigung zu ersetzenden Ausgaben Nr. 99 v. 28. 2. 78.
2) Bundesratsverhandlungen, betreffend die Uebernahme bisher aus preußischen und
sächsischen Landesfonds gezahlter Pensionen auf das Deutsche Reich, s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 148 v.
28. 3. 78; Nachweisungen über die wirklichen Ausgaben für die Verwaltung der Reichssteuern
„Nat.-Ztg.“ Nr. 606 v. 28. 12. 77; Vorlage der Allgemeinen Rechnung für das Jahr 1874
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 60 v. 10. 3. 78; Einlösung der Darlehnzkassenscheine des Nord-
deutschen Bundes Nr. 269 v. 14. 11. 77; Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer
Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine, des Reichs-
heeres und zur Durchführung der Münzreform, Nr. 27 v. 1. 2. 78; Uebersichten der Aus-
gaben und Einnahmen des Reichs für die Rechnungsperiode vom 1. Januar 1876 bis 31. März
1877 Nr. 35 v. 9. 2. 78.
3) Bundesratsvorlage des Kanzlers, betreffend den. Entwurf über Verlegung des Etats-
jahres für das öffentliche Rechnungswesen, s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 550 v. 23. 11.77; betreffend die
Kreise, Kreisstraßen und Gemeindewege Nr. 262 v. 6. 6. 78; Gesetzentwurf über die
Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen böheren Schulen Nr. 278 v. 15. 6. 78;
die Abänderung des Gesetzes vom 3. Mai 1841 über die Zwangsenteignung Nr. 286
v. 20. ö. 78; Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes Nr. 288 v. 21. 6. 78; Gesetzentwurf,
betreffend den Bau von Eisenbahnen in Lothringen, „Nordd. Allg. Zig.“ Nr. 50 v. 27.2. 78.
4) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.