Geheimen Rat mit dem Prädikat Excellenz in den Ruhestand versetzt. Aus Anlaß seines
70. Geburtstages ernannte ihn am 23. Dezember 1896 die theologische Fakultät in Gießen,
hauptsächlich mit Rücksicht auf seine Verdienste als Vorsitzender des „Evangelischen Kirchen-
gesangvereins für Deutschland“ zum Doktor honoris causa.
7. Mecklenburg-Schwerin.
Ministerialrat v. Bülowl)
(geboren 1834).
Der Großherzoglich mecklenburgische Geschäftsträger Bodo v. Bülow war als
Nachfolger des gleichnamigen Staatsministers zum Bevollmächtigten im Bundes-
rat ernannt worden, und hatte seinen Posten mit Beginn des Jahres 1874 über-
nommen.
Die Zeit seiner Berliner Thätigkeit im Bundesrat im Jahre 1874—75
war für die innerdeutsche Thätigkeit des Reichskanzlers bekanntlich keine rosige;
er war in Anspruch genommen durch Fragen der äußeren Politik, durch sein
Vorgehen gegen den Botschafter Harry Arnim und insbesondere durch den
Kulturkampf. Es hat Herrn v. Bülow#) damals zur besonderen Befriedigung
gereicht, im besonderen Auftrag des hochseligen Großherzogs die mecklenburgischen
Stimmen gegen das Zivilstandsgesetz abgeben zu dürfen, wie die Bundesrats-
protokolle vom Januar 1875 ergeben. Daß es jetzt ein ebenso großer Fehler
gewesen wäre, die einmal vorhandene obligatorische Zivilehe durch die fakultative
zu ersetzen, ist eine ganz andere Sache, und die mecklenburgische Regierung hat
sich deshalb durch ihr Votum gegen diesen Antrag der konservativen Partei
keineswegs in Widerspruch mit ihrer Abstimmung von 1875 gesetzt.
Um seine Erinnerungen aus der Bundesratszeit befragt, bemerkte Herr
v. Bülow: 3) „Die innere Politik und Gesetzgebung lag damals, abgesehen von
den Kulturkampfgesetzen, in den Händen von Delbrück, Michablis, Lasker, Bam-
berger und anderen und ging infolgedessen so schlecht und so manchesterlich wie
1) Bodo v. Bülow, geboren in Göttingen, besuchte das Gymnasium in Lüneburg
und studirte dann in Heidelberg und Göttingen die Rechte, um darauf in den hannoverschen
Staatsdienst zu treten; bei der Annexion 1866 war derselbe im Ministerium des König-
lichen Hauses beschäftigt und fand nach derselben eine Anstellung als Referent im Groß-
herzoglich mecklenburgischen Finanzministerium zu Schwerin, bis er zu Neujahr 1874 als
ständiger Vertreter der beiden Großherzogtümer Mecklenburg nach Berlin gesandt wurde.
Am 1. April 1875 nach Schwerin zurückberufen, übernahm er die Stelle als Staatsrat
und Vorstand des Finanzministeriums, die er 21 ½ Jahre bekleidete. Im Herbst 1896
trat derselbe auf seinen Wunsch in den Ruhestand.
2) Praktisch ist derselbe, wie es bei einem mecklenburgischen Minister nicht wohl anders
sein kann, konservativ, auf positiv christlicher Grundlage, Lutheraner.
3) Wenngleich die obigen Auslassungen nichts Neues enthalten, so geben sie doch ein
Bild von der politischen Auffassung Bülows, das für manchen Leser von Wert sein dürfte.