Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

11. Osdenburg. 
Geheimer Staatsrat und Vorstand des Departements der 
Justiz und der Kirchen und Schulen Mutzenbecher 
(gestorben 1878) 
war zwar Bevollmächtigter zum Bundesrat von 1874 bis zu seinem Ableben, bat aber 
den Sitzungen des Bundesrats niemals beigewohnt, sondern sich beständig durch den 
Geheimen Ministerialrat Selkmann vertreten lassen. 
12. Braunschweig. 
Wirklicher Geheimer Rat Schulz 
(geboren 24. Mai 1806, gestorben 18. Dezember 1888). 
Karl Johann Ernst Wilhelm Schulz, als Sohn des Pastors Schulz in Groß-Dahlum 
geboren, besuchte die Gymnasien zu Braunschweig und Halle al S. und studirte vom 
Jahre 1825—1828 in Göttingen die Rechtswissenschaft. Nach bestandenem ersten preußischen 
Examen und darauf erfolgter Zulassung zur Advokatur in Wolfenbüttel wurde er im 
September 1829 auch zum Notar ernannt, am 17. Febr. 1835 als Landesfiskal angestellt 
und 1838 zum Landgerichtsprokurator berufen. Nachdem er am 23. März 1842 sein 
zweites juristisches Eramen, die Richterprüfung, bestanden hatte und am 5. Mai 1848 
zum Ober-Appellationsgerichts-Prokurator befördert worden war, ernannte ihn die Stadt 
Wolfenbüttel zum unbesoldeten Magistratsmitglied. Am 24. Dez. 1852 zum Mitglied der 
juristischen Examinations-Kommission und im Dezember 1856 zum Ober-Staatsanwalt 
ernannt, zeichnete ihn die Stadt Wolfenbüttel abermals dadurch aus, daß sie ihn als 
Abgeordneten zur Landesversammlung wählte. Am 22. April berief Herzog 
Wilhelm Herrn Schulz als stimmführendes Mitglied in das Herzogliche 
Staatsministerium an Stelle des in den Ruhestand getretenen Geheimen Rats 
Langerfeldt und ernannte ihn zum Wirklichen Geheimen Rat. Nachdem er am 
25. April 1873 auch das Prädikat Ercellenz erhalten, erfolgte im Oktober 1874 seine 
Ernennung zum Vorsitzenden des Staatsministeriums an Stelle des verstorbenen Staats- 
ministers v. Campe. Als solcher zugleich Kanzler des Ordens Heinrichs des Löwen und 
kraft höchsten Auftrages seit 1. Dezember auch Mitglied des Bundesrats, wurde Schulz 
am 25. April 1876 zum Staatsminister ernannt. 30. Sept. 1883 Eintritt in den 
Ruhestand. 
Die wichtigste Zeit seiner Amtsführung ist die Zeit der großen politischen Um- 
wälzungen in Deutschland, welche die Jahre 1866 und 1870 mit sich brachten; er war 
wesentlich beteiligt an der dadurch herbeigeführten Ueberleitung der braunschweigischen 
Staatsverhältnisse in die des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs; es ist mit 
sein Verdienst, daß dies alles für das Herzogtum ruhig und befriedigend verlaufen ist. 
Seine Arbeitskraft auf dem Gebiete der inneren Landesverwaltung war eine ganz außer- 
ordentliche und dokumentirt sich noch heute in einer Reihe von Gesetzen, an welchen er 
bedeutenden Anteil hatte. 
13. Altenburg. 
Regierungsrat Schlippe 
(geboren 4. März 1818, gestorben 16. Oktober 1881). 
William Schlippe, am 27. September 1843 als Advokat verpflichtet, trat im April 
1852 als Hilfsarbeiter bei der vormaligen Herzoglich altenburgischen Landesregierung
	        
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