Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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ein, wurde am 1. März 1855 zum Regierungsassessor, am 16. Sept. 1858 zum Regie- 
rungsrat und am 30. Dez. 1879 zum Geheimen Regierungsrat ernannt. Nach der im 
Jahre 1866 erfolgten Aufhebung der Landesregierung und Vereinigung derselben mit dem 
Geheimen Ministerium fungirte er in der Eigenschaft eines vortragenden Rates beim 
Ministerium. Die Ernennung zum stellvertretenden Bundesratsbevollmächtigten erfolgte 
am 31. Jan. 1874. Seine Thätigkeit im Bundesrat war keine umfangreichere. Ueber 
sein Verhältnis zum Fürsten Bismarck ist nichts Spezielles bekannt geworden. 
14. Reuß 4. E. 
Geheimer Regierungsrat Kunze 
(ek. Bd. I. S. 292). 
15. Hamburg. 
Senator Dr. Schroeder. 
(ef. Bd. II. S. 204). 
Aus Anlaß seiner 25jährigen Wirksamkeit im Bundesrat ging demselben 
von den in Berlin anwesenden Mitgliedern des Bundesrats eine Adresse und 
von dem Hamburger Senat ein Glückwunschschreiben zu. Der Wortlaut dieser 
ehrenden Kundgebungen ist folgender: 
Berlin, 29. Oktober 1896. 
Hochwohlgeborener, hochverehrter Herr Senator. 
Eurer Hochwohlgeboren ist es vergönnt gewesen, in diesen Tagen auf einen 
Zeitraum von 25 Jahren zurückzublicken, innerhalb dessen Sie durch Ihre Mit- 
wirkung an den Arbeiten des Bundesrats für die Interessen des Reichs thätig 
und dadurch mit uns in treuer, nie getrübter Kollegialität verbunden ge- 
wesen sind. 
Den unterzeichneten, in Berlin anwesenden Mitgliedern des Bundesrats 
ist es deshalb eine besondere Freude, des Jubiläums ihres verdienten Kollegen 
zu gedenken und ihren aufrichtigsten Glückwünschen Ausdruck zu geben. 
Fürst zu Hohenlohe. v. Boetticher. 
(59 weitere Unterschriften.) 
* 
Hamburg, 22. Oktober 1896. 
Ew. Hochwohlgeboren. 
Am 25. Oktober d. J. werden 25 Jahre seit dem Tage verflossen sein, 
an welchem Ew. Hochwohlgeboren vom Senate zum stellvertretenden hamburgischen 
Bevollmächtigten zum Bundesrate ernannt worden sind. Der Senat gedenkt in 
dieser Veranlassung gerne der verdienstvollen Thätigkeit, welche Ew. Hochwohl-
	        
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