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anwesend:?) Für Preußen Bismarck und der Geh. Rat v. Savigny, für Sachsen
der Minister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten v. Friesen, für
Hessen der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geh. Legations-
rat Hofmann, für Mecklenburg-Schwerin der Staatsminister und Präsident des
Staatsministeriums v. Oertzen, für Sachsen-Weimar der Wirkl. Geh. Rat und
Staatsminister v. Watzdorf, für Mecklenburg-Strelitz der Staatsminister v. Bülow,
für Oldenburg der Minister v. Roessing, für Braunschweig der Staatsminister
v. Campe, für Meiningen der Staatsminister, Wirkl. Geh. Rat v. Krosigk, für
Sachsen-Altenburg der Wirkl. Geh. Rat und Ministerresident Graf v. Beust,
für Sachsen-Coburg-Gotha der Wirkl. Geh. Rat und Staatsminister Freiherr
v. Seebach, für Anhalt der Staatsminister, Wirkl. Geh. Rat Dr. Sintenis,
für Schwarzburg-Rudolstadt der Wirkl. Geh. Rat und Minister Dr. jur. v. Ber-
trab, für Schwarzburg-Sondershausen der Staatsrat v. Wolffersdorff, für
Waldeck der Geh. Regierungsrat Klapp, für Reuß älterer Linie der Regierungs-
präsident Herrmann, für Reuß jüngerer Linie der Minister v. Harbou, für
Schaumburg-Lippe der Präsident der Landesregierung Freiherr v. Lauer-Münch-
hofen, für Lippe der Kabinetsminister v. Oheimb, für Lübeck der Senator Dr. jur.
Curtius, für Bremen der Senator Gildemeister, für Hamburg der Senator
Dr. jur. Kirchenpauer. Im Laufe der Beratungen trat für v. Wolffersdorff
der Staatsminister v. Keyser ein. Die Verhandlungen wurden mit einer An-
sprache Bismarcks eröffnet,) worauf mehrere vertrauliche Besprechungen der
Konferenzmitglieder folgten.
Die „erste förmliche Sitzung“ fand am 18. Januar 1867 statt, die
Tagesordnung war rasch erschöpft; die Bevollmächtigten übertrugen hier lediglich
die in den Artikeln 14 und 25 des Verfassungsentwurfs bezeichneten, dem
Präsidium sowohl wie dem Bundesrat eingeräumten Befugnisse, soweit sie sich
auf den Reichstag bezogen, der Krone Preußen.
Die zweite Sitzung hatte der Wirkliche Geheime Rat v. Savigny (Bismarck
nahm nicht daran teil) auf den 28. Januar 1867 anberaumt, um die in-
zwischen vertraulich gepflogenen Beratungen über den Verfassungsentwurf „zu
einem vorläufigen Abschluß zu bringen“. Zu dem Ende hatte der preußische
Bevollmächtigte sich der Aufgabe unterzogen, diejenigen Amendements der übrigen
Bevollmächtigten festzustellen, die die Mehrzahl der geäußerten Wünsche be-
friedigen dürften, ohne den Prinzipien des Entwurfs entgegenzulaufen. v. Sa-
vigny erklärte, daß sich die preußische Regierung in Betreff der Abschnitte, auf
die sich diese Arbeit bezog, „zu ferneren Aenderungen nicht verstehen könne“".
Die Abschnitte Postwesen und Bundeskriegswesen blieben zunächst noch außer
Beratung. Darauf vereinigten sich die Bevollmächtigten zu der Erklärung, daß
*) Die meisten dieser Delegirten wurden nach der Konstituirung des Bundesrats
des Norddeutschen Bundes auch in diesen als Bevollmächtigte geschickt.
**) Bei der Unterzeichnung des Protokolls war Bismarck nicht mehr anwesend.