Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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sie die auf diese Weise amendirten Abschnitte des Verfassungsentwurfs als vor- 
läufig festgestellt betrachteten, und genehmigten demgemäß deren Vorlegung an 
den Reichstag. In einer Konferenz vom 29. Januar wurde das über vor- 
stehende Sitzung vorgelegte Protokoll genehmigt. 
In der dritten förmlichen Sitzung am 7. Februar (Vorsitz Savigny) er- 
folgte derselbe modus procedendi bezüglich der vorbehaltenen Abschnitte hin- 
sichtlich des Postwesens und des Bundeskriegswesens. In der Sitzung vom 
9. Februar erfolgte die Unterzeichnung des hierüber geführten Protokolls. 
In der Schlußsitzung vom 7. Februar 1867 (Vorsitz Savigny) gaben 
mehrere der Bevollmächtigten noch „Erklärungen“ zu Protokoll, die aber, nach 
dem Ausspruche Savignys, nicht dazu angethan sein konnten und noch weniger 
dazu bestimmt waren, dasjenige Einverständnis abzuschwächen, das von sämt- 
lichen Bevollmächtigten ausdrücklich dahin erklärt worden war, daß der in 
amendirter Form definitiv festgestellte Vertragsentwurf namens der Gesamtheit 
der in der Konferenz vertretenen Regierungen durch die Krone Preußen dem. 
Reichstage vorgelegt werde.) 
Soweit die amtlichen Protokolle, aus denen man nur soviel zwischen den 
Zeilen lesen kann, daß Preußen die Vorschläge der anderen Staaten wohl 
bereitwillig anhörte, auch das eine oder andere Amendement annahm, in der 
Hauptsache aber ganz seinen Willen durchsetzte und diesen den anderen Staaten 
wie ein Gesetz diktirte. Da über die Verhandlungen Amtsgeheimnis bewahrt. 
wurde, so hat man sonst darüber wenig gehört. Um so dankbarer muß man 
dafür sein, daß ein Teilnehmer an denselben, der anhaltische Staatsminister, 
Wirkliche Geheime Rat Dr. Sintenis, darüber und über seine sonstigen Erleb- 
nisse in Berlin Aufzeichnungen gemacht hat, die als eine überaus wichtige 
historische Quelle betrachtet werden müssen, und hier mit Genehmigung seiner 
Erben auszugsweise mitgeteilt werden sollen. 
Carl Friedrich Ferdinand Sintenis 
wurde geboren am 25. Juni 1804 in Zerbst (Anhalt) als Sohn des Ober- 
bürgermeisters Johann Carl Heinrich Sintenis. Sein Großvater war der als 
Kanzelredner und theologischer Schriftsteller berühmt gewordene Konsistorialrat 
Christian Friedrich Sintenis (gest. 1820). Sintenis erhielt seine Schulbildung 
auf dem Zerbster Gymnasium, von dem er zu Ostern 1822 mit einem vorzüg- 
lichen Reifezeugnis entlassen wurde. Er studirte sodann auf den Universitäten 
zu Leipzig und Jena von 1822 bis 1825 die Rechtswissenschaft und erlangte- 
  
*) Ueber das Vorgehen Bismarcks wegen des Beitritts Mecklenburgs zum Nord- 
deutschen Bunde vgl. Ludwig von Hirschfeld: Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklen- 
burg-Schwerin, Bd. II, S. 209. — 20. Jan. 1867 Unterredung Bismarcks mit dem 
Minister v. Oertzen über die Einführung des allgemeinen Wahlrechts und verschiedene 
andere mecklenburgische Wünsche.
	        
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