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sie die auf diese Weise amendirten Abschnitte des Verfassungsentwurfs als vor-
läufig festgestellt betrachteten, und genehmigten demgemäß deren Vorlegung an
den Reichstag. In einer Konferenz vom 29. Januar wurde das über vor-
stehende Sitzung vorgelegte Protokoll genehmigt.
In der dritten förmlichen Sitzung am 7. Februar (Vorsitz Savigny) er-
folgte derselbe modus procedendi bezüglich der vorbehaltenen Abschnitte hin-
sichtlich des Postwesens und des Bundeskriegswesens. In der Sitzung vom
9. Februar erfolgte die Unterzeichnung des hierüber geführten Protokolls.
In der Schlußsitzung vom 7. Februar 1867 (Vorsitz Savigny) gaben
mehrere der Bevollmächtigten noch „Erklärungen“ zu Protokoll, die aber, nach
dem Ausspruche Savignys, nicht dazu angethan sein konnten und noch weniger
dazu bestimmt waren, dasjenige Einverständnis abzuschwächen, das von sämt-
lichen Bevollmächtigten ausdrücklich dahin erklärt worden war, daß der in
amendirter Form definitiv festgestellte Vertragsentwurf namens der Gesamtheit
der in der Konferenz vertretenen Regierungen durch die Krone Preußen dem.
Reichstage vorgelegt werde.)
Soweit die amtlichen Protokolle, aus denen man nur soviel zwischen den
Zeilen lesen kann, daß Preußen die Vorschläge der anderen Staaten wohl
bereitwillig anhörte, auch das eine oder andere Amendement annahm, in der
Hauptsache aber ganz seinen Willen durchsetzte und diesen den anderen Staaten
wie ein Gesetz diktirte. Da über die Verhandlungen Amtsgeheimnis bewahrt.
wurde, so hat man sonst darüber wenig gehört. Um so dankbarer muß man
dafür sein, daß ein Teilnehmer an denselben, der anhaltische Staatsminister,
Wirkliche Geheime Rat Dr. Sintenis, darüber und über seine sonstigen Erleb-
nisse in Berlin Aufzeichnungen gemacht hat, die als eine überaus wichtige
historische Quelle betrachtet werden müssen, und hier mit Genehmigung seiner
Erben auszugsweise mitgeteilt werden sollen.
Carl Friedrich Ferdinand Sintenis
wurde geboren am 25. Juni 1804 in Zerbst (Anhalt) als Sohn des Ober-
bürgermeisters Johann Carl Heinrich Sintenis. Sein Großvater war der als
Kanzelredner und theologischer Schriftsteller berühmt gewordene Konsistorialrat
Christian Friedrich Sintenis (gest. 1820). Sintenis erhielt seine Schulbildung
auf dem Zerbster Gymnasium, von dem er zu Ostern 1822 mit einem vorzüg-
lichen Reifezeugnis entlassen wurde. Er studirte sodann auf den Universitäten
zu Leipzig und Jena von 1822 bis 1825 die Rechtswissenschaft und erlangte-
*) Ueber das Vorgehen Bismarcks wegen des Beitritts Mecklenburgs zum Nord-
deutschen Bunde vgl. Ludwig von Hirschfeld: Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklen-
burg-Schwerin, Bd. II, S. 209. — 20. Jan. 1867 Unterredung Bismarcks mit dem
Minister v. Oertzen über die Einführung des allgemeinen Wahlrechts und verschiedene
andere mecklenburgische Wünsche.