Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Patentwesens durch die Maßregel auch in viel geringerem Grade berührt werden 
würde. Es handelt sich hier um ein nach jeder Richtung hin unwirksameres 
Institut. 
Schon die Zahl der verliehenen Patente läßt dies erkennen. Sie betrug 
im Jahre 1867 
in Preußen.. 103 
in Sachhen 1979 
in den Thüringischen Vereinsstaaten ..... 33 
in Braunschwig 32 
in Hesen: 20 
in Oldenbeeeeggg 12 
in Bahenn 214 
in Württemberg.. 139 
in Badern 46 
während von den außerdeutschen Staaten beispielsweise 1866 
England (einschließlich der provisional protections) 3453 
Frankreic . ...ca.4400 
Belglen.............,,1700 
NordAmerIka... ..,,9450 
Patente zählen. In Preußen hat die streng cgehandhabte Vorprüfung dazu 
geführt, daß in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 87 Prozent der ein- 
gegangenen Patentgesuche zurückgewiesen und nur zwischen 50 und 100 Patente 
verliehen worden sind. Es unterliegt übrigens keinem Zweifel, daß von diesen 
nur eine kleine Zahl in nennenswerter Weise ausgebeutet worden ist. 
Auch der Umfang der mit dem Patente verliehenen Rechte ist in Deutsch- 
land insofern geringer als im Auslande, als nach der unter allen Umständen 
aufrecht zu erhaltenden Bestimmung in der Uebereinkunft der Zollvereinsregie- 
rungen vom 21. September 1842 das Patent dem Inhaber, abgesehen von 
Maschinen und Werkzeugen, kein Verbotsrecht gegen die Einfuhr, den Absatz 
und den Verbrauch anders woher bezogener Gegenstände gewähren kann. 
Wenn als Folge der Beseitigung der Patente befürchtet wird, daß die 
Ausbeute neuer Erfindungen künftig dem Inlande verloren gehen werde, daß 
die Erfinder sich damit dem Patentschutz gewährenden Auslande zuwenden 
werden, so findet diese Besorgnis in den in der Schweiz gemachten Wahr- 
nehmungen keine Bestätigung. Den Industriellen, welcher eine Erfindung 
gemacht hat, werden in der Regel andere Motive bestimmen, sie da in Wirk- 
samkeit zu setzen, wo er seine Fabrikationsstätte, sein einmal begründetes Absatz- 
gebiet hat. 
Auch der Befürchtung, daß nach Wegfall des Patentschutzes die Neigung, 
neue Erfindungen geheim zu halten, sich steigern werde, kann entscheidendes 
Gewicht nicht beigelegt werden. Denn wenn es auch anzuerkennen ist, daß
	        
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