— 160 —
Patentwesens durch die Maßregel auch in viel geringerem Grade berührt werden
würde. Es handelt sich hier um ein nach jeder Richtung hin unwirksameres
Institut.
Schon die Zahl der verliehenen Patente läßt dies erkennen. Sie betrug
im Jahre 1867
in Preußen.. 103
in Sachhen 1979
in den Thüringischen Vereinsstaaten ..... 33
in Braunschwig 32
in Hesen: 20
in Oldenbeeeeggg 12
in Bahenn 214
in Württemberg.. 139
in Badern 46
während von den außerdeutschen Staaten beispielsweise 1866
England (einschließlich der provisional protections) 3453
Frankreic . ...ca.4400
Belglen.............,,1700
NordAmerIka... ..,,9450
Patente zählen. In Preußen hat die streng cgehandhabte Vorprüfung dazu
geführt, daß in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 87 Prozent der ein-
gegangenen Patentgesuche zurückgewiesen und nur zwischen 50 und 100 Patente
verliehen worden sind. Es unterliegt übrigens keinem Zweifel, daß von diesen
nur eine kleine Zahl in nennenswerter Weise ausgebeutet worden ist.
Auch der Umfang der mit dem Patente verliehenen Rechte ist in Deutsch-
land insofern geringer als im Auslande, als nach der unter allen Umständen
aufrecht zu erhaltenden Bestimmung in der Uebereinkunft der Zollvereinsregie-
rungen vom 21. September 1842 das Patent dem Inhaber, abgesehen von
Maschinen und Werkzeugen, kein Verbotsrecht gegen die Einfuhr, den Absatz
und den Verbrauch anders woher bezogener Gegenstände gewähren kann.
Wenn als Folge der Beseitigung der Patente befürchtet wird, daß die
Ausbeute neuer Erfindungen künftig dem Inlande verloren gehen werde, daß
die Erfinder sich damit dem Patentschutz gewährenden Auslande zuwenden
werden, so findet diese Besorgnis in den in der Schweiz gemachten Wahr-
nehmungen keine Bestätigung. Den Industriellen, welcher eine Erfindung
gemacht hat, werden in der Regel andere Motive bestimmen, sie da in Wirk-
samkeit zu setzen, wo er seine Fabrikationsstätte, sein einmal begründetes Absatz-
gebiet hat.
Auch der Befürchtung, daß nach Wegfall des Patentschutzes die Neigung,
neue Erfindungen geheim zu halten, sich steigern werde, kann entscheidendes
Gewicht nicht beigelegt werden. Denn wenn es auch anzuerkennen ist, daß