Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Wissenschaften zu Leipzig, mathematisch-physikalische Klasse, zu dem ihrigen ge- 
macht und beim Bundesrat eingebracht, dahingehend: für die Beobachtung des am 
8. Dezember 1874 bevorstehenden Vorübergangs der Venus vor der 
Sonnenscheibe seitens des Norddeutschen Bundes die geeigneten Mittel zur 
Ausrüstung einer wissenschaftlichen Expedition zu gewähren. Auf 
diesen Antrag beschloß der Bundesrat in seiner Sitzung vom 25. Juni 1869, 
die Bundesregierungen zu ersuchen, nach etwaiger vorgängiger Vernehmung 
der dazu berufenen wissenschaftlichen Organe, dem Bundesrat einige Gelehrte 
zu bezeichnen, welche mit gemeinschaftlicher Ausarbeitung eines Programms und 
Kostenanschlages für die eventuelle Beobachtung des Venusdurchganges von 1874 
zu beauftragen sein würden. 
Oldenburg stellte den Antrag auf Errichtung eines zur Veröffent- 
lichung von allgemein interessanten Mitteilungen und Erlassen 
bestimmten Organs neben dem Bundes-Gesetzblatte. Die Anregung fand 
auf den Antrag des Ausschusses für das Justizwesen die Zustimmung des 
Bundesrats.“) Es dauerte aber noch vier Jahre (1873) bis ein derartiges 
Organ, das Centralblatt für das Deutsche Reich ins Leben gerufen wurde. 
Zu eingehenden Verhandlungen gab im Bundesrat der neuerliche Beschluß 
des Reichstags in Sachen der mecklen burgischen Verfassung Anlaß.“*) 
Derselbe war in der Sitzung des Bundesrats vom 24. Mai dem Justizaus- 
schuß überwiesen worden..““) Der mecklenburgische Bevollmächtigte sprach dabei 
den Wunsch aus, daß dieser Ausschuß baldmöglichst in die Beratung eintreten 
möge; seine Regierungen sähen zwar den status quo ihres Rechts als un- 
gefährdet und unzweifelhaft an, sie könnten es aber mit der Stellung einer 
Bundesregierung nicht vereinbar erachten, sozusagen unter den Schatten des 
Artikels 76 gestellt zu sein, zumal eine dringende Steuerreform mit den da- 
durch hervorgerufenen Eindrücken vielleicht konner werden könne. Graf Bis- 
marck und Herr v. Savigny, welch letzterer die Redaktion der Verfassung 
geleitet hatte, äußerten in Privatunterredungen mit Herrn v. Bülow, sie hielten 
den Rechtsstandpunkt der mecklenburgischen Regierungen für unbestreitbar. 
*) Vgl. die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 296 vom 20. Dezember 1870. 
*“) Diesmal hatten sich die Petenten auf den Artikel 76 der Bundesverfassung be- 
zogen, nach welchem der Bundesrat verpflichtet war, derartige Konflikte im Wege der 
Bundesgesetzgebung zu lösen; ihre Bitte ging dahin: 
„Der Reichstag wolle den Bundesrat veranlassen, die Kompetenz des Freienwalder 
Schiedsgerichts zur Fällung des Urteilsspruchs einer Prüfung zu unterziehen und demnächst 
die dem Ergebnis entsprechenden Einleitungen zu treffen.“ 
Der Antrag der Kommission lautete in diesem Sinne und der Reichstag trat, trotz 
der von Bismarck erhobenen Erinnerungen, diesem Antrage bei. 
*#*) Vgl. zum Folgenden: Ludwig von Hirschfeld „Friedrich Franz II, Großherzog von 
Mecklenburg-Schwerin“, Bd. II S. 225.
	        
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