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folgendem: Beim Ausbruch des Krieges von 1866 wurde ihm von Bismarck
zugestanden, auf seinem Posten in Berlin zu verharren, wiewohl er doch auch
Meiningen vertrat, welches wie bekannt auf feindlicher Seite stand. Es wurde
dem Grafen Beust nur das mündliche Versprechen abverlangt, während der
Dauer des Krieges nicht nach Meiningen zu berichten.
Staatsminister von Krosigk“)
(geboren 10. September 1820, gestorben 25. Dezember 1892).
Derselbe vertrat die herzoglich meiningensche Staatsregierung bei der Verhand-
lung über die Errichtung des Norddeutschen Bundes. Im Bundesrat war derselbe
Referent für den Gesetzentwurf, betreffend den Unterstützungswohnsitz, und vertrat
Meiningen auch bei dem Abschluß der Militärkonvention vom 26. Juni 1867. Sein
Verhältnis zu Bismarck entsprach der durchaus bundesfreundlichen Gesinnung
und Haltung der herzoglichen Staatsregierung.
Geheimrat v. d. Gabelentz neu gebildete Ministerium, in dem er nach dem Ausscheiden
des letzteren aus dem Staatsdienst abermals den Vorsitz erhielt. Von 1840 bis zum
Februar 1848 war er Mitglied der Landschaft. Im Mai 1850 wurde Beust zum Wirk-
lichen Geheimen Rat und Minister ernannt. Unter seiner Leitung wurde mit der Land-
schaft ein neues, dem preußischen nachgebildetes Wahlgesetz vereinbart, welches am
3. August 1850 an die Stelle des im April 1848 erlassenen demokratischen trat. Er
begleitete im Mai 1850 den regierenden Herzog zum Unionsfürstenkongreß nach Berlin
und nahm als altenburgischer Bevollmächtigter auch an den Dresdener Konferenzen
teil, wo er sich mit den übrigen thüringischen Staaten Preußen anschloß. In seiner
Stellung als Staatsminister des Herzogtums Sachsen-Altenburg verblieb Beust bis zum
2. Februar 1853, dann wurde er seines bisherigen Amtes entbunden und am 28. Sep-
tember desselben Jahres in der Eigenschaft eines berzoglich sachsen= altenburgischen
Ministerresidenten am preußischen Hofe zu Berlin beglaubigt. Zugleich wurde ihm auch
die diplomatische Vertretung der Höfe von Weimar, Meiningen, Coburg-Gotha, Rudol-
stadt, Sondershausen, Greiz und Schleiz am preußischen Hofe übertragen. In dieser
Stellung blieb er bis zum Frühjahr 1868 und nahm in derselben werkthätigen Teil an
der Beratung und Konstituirung der norddeutschen Bundesverfassung. Seiner leidenden
Gesundheit wegen nahm er 1868 den Abschied aus dem Staatsdienste. Graf Beust war
eine edle, hochgebildete, dabei äußerst anspruchslose Persönlichkeit. Wenn er auch mit
eiserner Energie an dem einmal für recht Erkannten festhielt (energische Bekämpfung der
Revolution des Jahres 1848), so verhinderte ihn doch Milde des Charakters und Sinn
für Gerechtigkeit an jeder Härte. ·
*) Anton Ferdinand v. Krosigk ist zu Gröna, dem Stamnsitze seiner Familie,
als ältester Sohn des Landschaftsunterdirektors Anton Karl v. Krosigk geboren und
trat nach in Berlin absolvirten juristischen Studien in den preußischen Staatsdienst,
wo er 1848 Oberlandesgerichtsassessor in Naumburg und wenige Jahre später Land-
rat des Mansfelder Gebirgskreises wurde. Mit dem 1. Oktober 1861 trat derselbe an
Stelle des zur Disposition gestellten Staatsministers v. Harbou als Wirklicher Geheimer
Rat und Staatsminister in den meiningenschen Staatsdienst. Mit dem 1. Oktober 1864
wurde er zur Disposition gestellt, weil er den nach Oesterreich gerichteten Neigungen seines