Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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zu dem Bismarckschen Projekt sondirt. ) Das Resultat der Umfrage war nach 
der „National-Zeitung“ eine Majorität von 36 gegen 22 Stimmen für das 
Monopol. 
Das Referat wurde von den Ausschüssen des Bundesrats für Zoll= und Steuer- 
wesen, Handel und Verkehr und Rechnungswesen dem Großherzoglich sächsischen 
Geheimen Finanzrat Dr. Heerwart übertragen. Besonders eingehende Beratungen 
der Bundesratsausschüsse durfte man aber nicht erwarten, da die Beratung 
der Ausschüsse gerade eine Woche vor Zusammentritt des Reichstags erfolgte. 
Infolge der eingehenden Vorverhandlungen des Kanzlers mit den Bundes- 
regierungen war die Frage allerdings bereits nach allen Seiten hin gründlich 
durchgearbeitet. Auf Antrag ihres Vorsitzenden, Finanzministers Bitter, nahmen 
die Ausschüsse von einer allgemeinen Debatte Abstand und traten sofort in die 
Einzelberatung ein. Eine Debatte über das Prinzip sollte erst im Plenum 
stattfinden, wobei die Anwesenheit des Fürsten Bismarck erwartet wurde. Hier 
sollte dann auch der Standpunkt der Gegner des Monopols in vollem Umfang 
entwickelt werden. Inzwischen blieb nicht unbemerkt, daß gerade von seiten 
einzelner Anhänger des Monopols mit einer gewissen Aengstlichkeit darauf ge- 
halten wurde, bei künftigen Aufsichts= und Verwaltungsfragen die Befugnisse 
der Einzelstaaten, im Gegensatz zu der Vorlage, welche das Reich mehr in den 
Vordergrund stellte, so ausgiebig wie möglich zu gestalten. Die Bestimmungen, 
welche die Entschädigungen betrafen, führten zu besonders eingehenden Er- 
örterungen. Die angenommenen Abänderungsvorschläge berührten indessen nirgends 
das Prinzip des Gesetzes und wahrten, wie bereits angedeutet, zumeist die 
Kompetenz der Einzelstaaten gegenüber der beanspruchten Reichskompetenz. 
Die Mehrzahl der angenommenen Verbesserungsanträge rührte von Württem- 
berg her. 
Bei der Beratung der Vorlage im Plenum am 24. April 1882 berichtete 
der Geheime Finanzrat Dr. Heerwart mündlich namens des III., IV. und 
VII. Ausschusses, nachdem seitens der Versammlung die Dringlichkeit der Vorlage 
im Sinne des § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung vom 26. April 1880 an- 
erkannt worden war. 
Bei der allgemeinen Beratung wurden folgende Erklärungen abgegeben: 
von Bayern, 
daß die Königlich bayerische Regikrung mit dem Gedanken einer weiteren 
Entwicklung des Systems der indirekten Besteuerung im Reich und ins- 
gelegt worden war. „Nat.-Ztg.“ Nr. 172 v. 13. 4. 82. Bemerkungen der Presse über 
das Tabakmonopol in der „Post“ Nr. 104, 107, 115, 116, 118, 119, 120, 122, 126, 
128, Jahrg. 1882. 
1) Die verschiedenen Kombinationen findet man in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 162 v. 
5. 4. 82, Nr. 165 v. 7. 4. 82, Nr. 167 v. 9. 4. 82. Anträge Bremens und Hamburgs 
zu dem Gesetzentwurf: Bundesrats-Drucks. Nr. 52 in der S. 94 Note 4 citirten Quelle.
	        
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