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zu dem Bismarckschen Projekt sondirt. ) Das Resultat der Umfrage war nach
der „National-Zeitung“ eine Majorität von 36 gegen 22 Stimmen für das
Monopol.
Das Referat wurde von den Ausschüssen des Bundesrats für Zoll= und Steuer-
wesen, Handel und Verkehr und Rechnungswesen dem Großherzoglich sächsischen
Geheimen Finanzrat Dr. Heerwart übertragen. Besonders eingehende Beratungen
der Bundesratsausschüsse durfte man aber nicht erwarten, da die Beratung
der Ausschüsse gerade eine Woche vor Zusammentritt des Reichstags erfolgte.
Infolge der eingehenden Vorverhandlungen des Kanzlers mit den Bundes-
regierungen war die Frage allerdings bereits nach allen Seiten hin gründlich
durchgearbeitet. Auf Antrag ihres Vorsitzenden, Finanzministers Bitter, nahmen
die Ausschüsse von einer allgemeinen Debatte Abstand und traten sofort in die
Einzelberatung ein. Eine Debatte über das Prinzip sollte erst im Plenum
stattfinden, wobei die Anwesenheit des Fürsten Bismarck erwartet wurde. Hier
sollte dann auch der Standpunkt der Gegner des Monopols in vollem Umfang
entwickelt werden. Inzwischen blieb nicht unbemerkt, daß gerade von seiten
einzelner Anhänger des Monopols mit einer gewissen Aengstlichkeit darauf ge-
halten wurde, bei künftigen Aufsichts= und Verwaltungsfragen die Befugnisse
der Einzelstaaten, im Gegensatz zu der Vorlage, welche das Reich mehr in den
Vordergrund stellte, so ausgiebig wie möglich zu gestalten. Die Bestimmungen,
welche die Entschädigungen betrafen, führten zu besonders eingehenden Er-
örterungen. Die angenommenen Abänderungsvorschläge berührten indessen nirgends
das Prinzip des Gesetzes und wahrten, wie bereits angedeutet, zumeist die
Kompetenz der Einzelstaaten gegenüber der beanspruchten Reichskompetenz.
Die Mehrzahl der angenommenen Verbesserungsanträge rührte von Württem-
berg her.
Bei der Beratung der Vorlage im Plenum am 24. April 1882 berichtete
der Geheime Finanzrat Dr. Heerwart mündlich namens des III., IV. und
VII. Ausschusses, nachdem seitens der Versammlung die Dringlichkeit der Vorlage
im Sinne des § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung vom 26. April 1880 an-
erkannt worden war.
Bei der allgemeinen Beratung wurden folgende Erklärungen abgegeben:
von Bayern,
daß die Königlich bayerische Regikrung mit dem Gedanken einer weiteren
Entwicklung des Systems der indirekten Besteuerung im Reich und ins-
gelegt worden war. „Nat.-Ztg.“ Nr. 172 v. 13. 4. 82. Bemerkungen der Presse über
das Tabakmonopol in der „Post“ Nr. 104, 107, 115, 116, 118, 119, 120, 122, 126,
128, Jahrg. 1882.
1) Die verschiedenen Kombinationen findet man in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 162 v.
5. 4. 82, Nr. 165 v. 7. 4. 82, Nr. 167 v. 9. 4. 82. Anträge Bremens und Hamburgs
zu dem Gesetzentwurf: Bundesrats-Drucks. Nr. 52 in der S. 94 Note 4 citirten Quelle.