Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Hiernach seien die Nachteile, welche sich für das Großherzogtum aus 
dem Verbote der Privatindustrie in der Tabakfabrikation ergeben würden, 
relativ weit stärker, als in vielen anderen Bundesstaaten. Auch würde 
ein weit stärkerer Teil, als in anderen Staaten, von der Summe, welche 
dem Großherzogtum aus dem Ertrage des Tabakmonopols zufließen würde, 
kompensirt werden müssen mit dem Ausfall an Steuern, die die Tabak— 
fabrikation seither aufgebracht habe, und mit der Notwendigkeit, zahl- 
reichen Gemeinden zu Hilfe zu kommen, deren Haushalt seither wesentlich 
durch die von der Tabakfabrikation aufgebrachten Gemeindesteuern im 
Gleichgewicht gehalten worden sei. 
Die Großherzoglich hessische Regierung sei daher nach den thatsäch- 
lichen Verhältnissen des Landes nicht in der Lage, sich für die Einführung 
des Tabakmonopols auszusprechen, und die Bevollmächtigten seien an- 
gewiesen, gegen den § 1 und gegen das Gesetz zu votiren; 
vom Großherzogtum Sachsen-Weimar: 
Die Großherzoglich sächsische Regierung werde für das Reichs-Tabak- 
monopol stimmen. Sie werde dabei hauptsächlich von folgenden Gesichts- 
punkten geleitet: 
Das durchschlagende Motiv für die Annahme des Gesetzentwurfs liegt 
in der vom Monopol zu erwartenden bedeutenden Mehreinnahme, welche 
den einzelnen Staaten zugeführt werden solle, und deren dieselben, in 
ihrer Mehrzahl wenigstens, dringend bedürften, wenn sie nicht bloß den 
Anforderungen des Reichs sondern auch ihren inneren Verhältnissen aus- 
reichend genügen wollten. Während diese naturgemäß in fortgesetztem 
und unabweisbarem Steigen begriffen seien, könnten die direkten Steuern 
nicht nur nicht erhöht werden, vielmehr mache sich mehr und mehr die 
Ermäßigung der direkten Steuern nötig. 
Zur Befriedigung dieses Bedürfnisses habe man auf die Möglichkeit 
hingewiesen, andere Steuerobjekte heranzuziehen und das Tabakmonopol 
für Zeiten der Not in Reserve zu halten. Die Großherzogliche Regierung 
könne hierin weder ein zulängliches noch ein sicheres Hilfemittel 
erblicken. Vor allem sei das Tabakmonopol eine so tiefgreifende Maß- 
nahme, daß sie für Zeiten der Not am wenigsten sich zur erstmaligen 
Einführung eigne. Was aber die Heranziehung der anderen Steuer- 
objekte anbelange, so müßten sie als unzulänglich erscheinen, weil sie, 
auch zusammengenommen, nicht das zu liefern vermöchten, was von dem 
Tabakmonopol auch nach den kritischen Ausführungen in den Ausschuß- 
beratungen zu erwarten sei. Und als unsicher sei ihre Einführung 
anzusehen, wenn auf die bisher gemachten Erfahrungen zurückgeblickt werde, 
die belehren, wie wenig Aussicht bestehe, für jedes dieser einzelnen Steuer- 
projekte alle dabei in Frage kommenden entscheidenden Faktoren zu gewinnen.
	        
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