Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

— 102 — 
stimmung im preußischen Abgeordnetenhause eine sehr große Majorität gegen 
das Monopol ergeben würde; diejenigen Regierungen aber, welche gegen das 
Monopol votirten, vertraten damit die konstatirte Ansicht der Bevölkerung ihrer 
Staaten. Alles in allem kann der gestrige numerische Sieg des Monopols im 
Bundesrat nur als eine moralische Niederlage dieses Projektes betrachtet werden.“ 
Die „Schlesische Zeitung“ und die „Süddeutsche Presse“ meinten: Wenn auch 
nicht jetzt, so werde doch in Zukunft ein Reichstag sich finden, der sich für das 
Tabakmonopol entscheidet. Der jetzige Reichstag lehnte das Tabakmonopol bei 
der zweiten Beratung am 14. Juni 1882 mit 277 gegen 43 Stimmen ab. 
322 Abgeordnete hatten sich an der Abstimmung beteiligt, 12 hatten sich der 
Abstimmung enthalten. 
Steuervergütung für Zucker. Bei der Beratung der Einnahme- 
Etats an Zöllen, Verbrauchssteuern 2c. für 1883/84 2c. stellte die württem- 
bergische Regierung Ende November 1882 bezüglich der Rübenzuckersteuer fol- 
genden Antrag: 
„Den Reichskanzler zu ersuchen, soweit dies noch nicht geschehen, durch 
Vermittelung der bei der Rübenzuckerindustrie beteiligten Bundesstaaten, nach 
Befinden durch eine aus deren Vertretern zusammengesetzte Kommission baldigst 
Erhebungen darüber anzustellen, ob die durch das Zollvereinsgesetz vom 
26. Juni 1869, die Besteuerung des Zuckers betreffend, festgestellten Abgaben 
und Steuerrückvergütungssätze auch bei dem heutigen Stande der Zuckerfabri- 
kationstechnik noch den Grundlagen und der Absicht jenes Gesetzes entsprechen, 
beziehentlich ob die Besteuerung des Zuckers auf veränderten Grundlagen anzu- 
bahnen sei.“ 
Der Antrag wurde den Ausschüssen für Zölle und Steuern, Handel und 
Verkehr und Rechnungswesen überwiesen. Veranlaßt durch die Initiative 
Württembergs forderte demnächst der Reichskanzler die Bundesregierungen zu 
Berichten über die fragliche Angelegenheit auf. Infolge dessen legte Bismarck 
am 2. Februar 1883 einen Gesetzentwurf, betreffend die Steuervergütung für 
Zucker, vor. !) welcher eine Herabsetzung der Exportbonifikation um 40 Pfennige 
vorschlug. Außerdem sollte zur Vorbereitung eines weiteren Entwurfes für die 
nächste Session eine aus Beamten, Landwirten, Zuckerindustriellen und zwölf 
vom Bundesrat berufenen Mitgliedern zusammengesetzte Enqubtekommission 
bestellt werden. Die Enquête sollte nach der dem Gesetzentwurf beigelegten 
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Der Wortlaut der Bundesrats-Drucks. 
Nr. 10 ist der S. 94 Note 4 citirten Quelle zu entnehmen. Schultheß datirt die Vorlage 
irrtümlich vom 5. Februar 1883. Ausschußanträge, betr. die Uebersicht über die mit dem 
Anspruch auf Zoll= und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen, „Nordd. Allg. Ztg.“ 
Nr. 126 v. 15. 3. 82, und betr. die Aufstellung der Jahresübersichten über Produktion 
und Besteuerung des inländischen Rübenzuckers, Nr. 228 v. 17. 5. 82.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.