Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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die deutscherseits gemachten Zugeständnisse hinaus Forderungen erhoben werden, 
deren Bewilligung, wenn anders eine Schädigung wichtiger Interessen vermieden 
werden soll, nicht erfolgen kann. Die Vertragsverhandlungen sind zwar zurzeit 
noch nicht abgebrochen, gleichwohl aber hat die Königlich spanische Regierung 
amtlicher Mitteilung zufolge bereits unterm 14. dieses Monats Anordnung 
dahin getroffen, daß, falls eine anderweite Bestimmung nicht ergehe, deutsche 
Waren vom 16. dieses Monats ab nach den höheren Sätzen des Generaltarifs 
zur Verzollung gelangen werden. Hiernach wird es geboten sein, Spanien 
gegenüber unverzüglich von der durch § 6 Abs. 1 des Zolltarifgesetzes vom 
15. Juli 1879 vorgesehenen Maßregel Gebrauch zu machen, wobei es zweck- 
mäßig erscheint, nur die wichtigeren, bei der Einfuhr in Deutschland aus 
Spanien und dessen Besitzungen in Betracht kommenden Artikel mit einem 
Zuschlagszoll zu belegen, den letzteren aber angesichts der hohen Sätze des 
spanischen Generaltarifs im wesentlichen sofort auf das zulässige Maximum von 
50 Prozent der tarifmäßigen Eingangszölle zu normieren.“ 
Der Entwurf der Kaiserlichen Verordnung lautete nach den einleitenden 
Worten: 
„§ 1. Die nachstehend aufgeführten Waren unterliegen, sofern dieselben 
aus Spanien oder aus spanischen Besitzungen kommen, bis auf weiteres anstatt 
der im Zolltarif vom 15. Juli 1879 bestimmten den nachbezeichneten Zollsätzen 
für je 100 kg netto: 
1. Frische Weinbeeren 22 4. 
2. Grobe Korkwaren (Streifen, Würfelrindenspunde) .. 15 „ 
3. Korkstopfen, Korksohlen und Korkschnitzereeen 45 „ 
4. Wein und Most 
a) in Fässern eingehnedd 36 „ 
b) in Flaschen eingehnd. 72 „ 
5. Frische Apfelsinen, Zitronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten 
und dergleiche 18 „ 
beziehungsweise bei Auszählung für 100 Stüch 3 „ 
6. Feigen, Korinthen, Rosinen . 36 „ 
7. Getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen und dergleichen . 45 „ 
8. Schokolade, Oliven .............90,, 
9. Tabak 
1. Tabaksblätter, unbearbeitete und Stengel, auch Tabakssaucen 125 „ 
2. fabrizirter Tabak 
a) Zigarren und Zigaretten 405 „ 
b) andrer 270 „ 
10. Oel 
a) aller Art in Flaschen oder Krügn 30 „ 
b) Olivenöl in Fäsen 12 „
	        
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