Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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5. Sisenbahnwesen. 
Nach den in der letzten Session gemachten Erfahrungen ruhte die Aktion 
Bismarcks sowohl auf dem Gebiete des Reichs-Eisenbahnprojekts als auch auf 
dem der gesetzlichen Regelung der Tarife. Das Erwähnenswerte betrifft in der 
Hauptsache nur Fragen des Betriebs= und Polizeireglements. 1) 
6. Bost- und Telegraphenwesen. 
Briefmarkenfrage. Im Sommer 1882 petitionirte bei dem Bundes- 
rat die Handelskammer in Frankfurt a. M. in Sachen der Beseitigung der 
besonderen bayerischen und württembergischen Postwertzeichen. Dieser Bewegung 
schlossen sich, gleichfalls in Eingaben an den Bundesrat, die Handelskammern: 
Darmstadt, Lauban, Barmen, Bingen, Münster i. W., Coblenz, Mainz, Worms, 
Colmar, Gießen, Mannheim, Offenbach, Karlsruhe, Limburg, Ludwigshafen, 
Saarbrücken, Gera, Solingen, Düsseldorf, Metz, Wiesbaden, Göttingen, Chem- 
nitz, Straßburg i. E., Görlitz, ferner die Gewerbekammern Hamburg und 
Weimar an. 
Im Februar 1883 trafen die Herren v. Crailsheim und v. Mittnacht, 
die Minister von Bayern und von Württemberg, in Berlin ein, um in der 
Frage einen Ausgleich herbeizuführen. Die Angelegenheit war bis dahin bereits 
1) Ich erwähne folgende, in Kohls Bismarck-Regesten durchgehend übersehene Vor- 
lagen des Reichskanzlers: Entwurf einer Abänderung und Ergänzung des Betriebsregle- 
ments für die Eisenbahnen Deutschlands (Beförderung von sprengkräftigen Zündungen, 
als Sprengkapseln, Sprengzündhütchen und elektrischen Minenzündern); Schreiben Bis- 
marcks vom März 1882, betreffend die Beförderung flüssiger Kohlensäure: Schreiben des 
Reichskanzlers vom Sept. 1882 nebst Denkschrift, betreffend Abänderung des § 45 Abs. 1 
des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands durch anderweite Normirung der 
Lieferungszeiten bei Viehtransporten; Schreiben Bismarcks vom Dez. 1882 nebst Denk- 
schrift, betreffend Abänderung des § 57 des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutsch- 
lands durch anderweite Normirung der Lieferungszeiten für Eil= und Frachtgüter; Schreiben 
Bismarcks vom März 1883 nebst Denkschrift, betreffend die Zulassung erleichternder Ab- 
weichungen von den Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und 
Lokomotivführern für Bahnen untergeordneter Bedeutung; Schreiben des Reich-kanzlers 
vom Sept. 1882 (der betreffende Bundesratsbeschluß wurde gegen die Stimmen von 
Sachsen, Württemberg, beiden Mecklenburg, den sächsischen Herzogtümern, Schwarzburg- 
Sondershausen und Reuß j. L. gefaßt) nebst Vorlage, betreffend Bestimmungen über die 
Ermittlung des zollpflichtigen Gewichts von in ganzen Eisenbahnwagenladungen eingehenden 
Massengütern; Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Burchard) v. 16. Nov. 1882 
(der Wortlaut in der S. 94 Note 4 citirten Quelle) nebst Vorlage, betreffend das Er- 
gebnis der internationalen Konferenz in Bern behufs Vereinbarung von Bestimmungen 
über die technische Einheit im Eisenbahnwesen; Schreiben Bismarcks vom Febr. 1883, be- 
treffend Mitteilung über die Verifikation der Arbeiten am Gotthard-Tunnel, s. „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 508 v. 30. 10. 82.
	        
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