Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Eine zweite Kaiserliche Botschaft vom 14. April 1883 legte dem Reichstag 
ans Herz, wenigstens alsbald in die Beratung des Etats pro 1884/85 ein- 
zutreten. 
In handelspolitischer Beziehung konnte in dieser Session etwas 
inhaltlich Bedeutsames bei der herrschenden Handelspolitik nicht zum Abschluß 
gelangen; am meisten Schwierigkeiten machte die Gestaltung des handelspolitischen 
Verhältnisses zu Spanien; jedoch wurde der Gefahr eines rücksichtslosen Zoll- 
kriegs noch in letzter Stunde vorgebeugt. 
Die wohlthätigen Wirkungen, welche die von Bismarck im Jahre 1879 
inaugurirte Zolltarifreform hervorgerufen hatte, weckten in ihm den 
Wunsch, nicht nur an der gewonnenen Position festzuhalten, sondern dem Frei- 
handel womöglich noch weiteres Terrain abzugewinnen. Zwei mit dem Bundes- 
rat vereinbarte Gesetzentwürfe markiren in dieser Session diese Absicht; der 
eine bezweckte — abgesehen von der Rückvergütung des Eingangszolls bei Aus- 
fuhr von Mühlenfabrikaten — einen höheren Zollschutz für mineralische Stoffe 
und einzelne Kurzwaren, der zweite eine Erhöhung der Holzzölle. Im Reichs- 
tag ging nur der erste Entwurf durch, und selbst dieser in der Hauptsache nur 
mit Beschränkung auf die Mühlenfabrikate. 
Die Zollanschlußfrage, die in den vorausgehenden Sessionen im 
Bundesrat zu so heftigen Kämpfen Anlaß gegeben hatte, verlief in dieser 
Session ganz glatt; die Punkte, die der Erledigung bedurften, waren aber auch 
nur sekundärer Natur. 
Das Bedürfnis einer Remedur auf dem Gebiete des Gewerbebetriebs 
im Umherziehen war schon seit Jahren anerkannt und sprach sich in zahl- 
reichen an den Reichskanzler gerichteten Anträgen aus, welche eine Reform des 
Gewerbebetriebs im Umherziehen mit steigender Dringlichkeit forderten. Die 
Erfahrungen, die man mit den geltenden Bestimmungen machte, unterstützten 
diese Anträge. Die darin enthaltenen Wünsche bewegten sich jedoch in verschiedenen 
Richtungen. Am weitesten gingen diejenigen, welche forderten, daß der Gewerbe- 
betrieb im Umherziehen nicht ferner mit dem stehenden Gewerbebetrieb gleich- 
berechtigt sein soll, oder daß zum Schutze des letzteren gegen die Konkurrenz 
der Hausirer ein Ausschluß verschiedener Warengattungen vom Gewerbebetrieb 
im Umherziehen erfolge. Die Notwendigkeit einer so radikalen Umgestaltung 
des bestehenden Rechtszustandes war indessen, wie Bismarck glaubte, nicht dar- 
gethan. Wohl aber schien ihm eine Aenderung beziehungsweise Ergänzung der 
Gewerbeordnung in der Richtung geboten, daß den Gefahren, welche der 
Gewerbebetrieb im Umherziehen auf dem Gebiete der öffentlichen Sicherheit. 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. V.
	        
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