Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Gesundheitspflege, Sittlichkeit und Ordnung seiner Natur nach mit sich bringt, 
wirksamer als bisher begegnet werden kann. Ein in diesem Sinne ausgestellter 
Gesetzentwurf erfreute sich der Zustimmung des Bundesrats und des Reichs- 
tags. Dagegen lehnte der Bundesrat den bayerischen Antrag auf Einführung 
von Arbeitsbüchern für alle gewerblichen Arbeiter ab. 
In der Eisenbahnfrage herrschte völlige Windstille nach den in den 
Vorjahren vorausgegangenen Stürmen. 
Der aus Kreisen des Handelsstandes ausgehenden Bewegung wegen Be- 
seitigung der bayerischen und württembergischen Postwertzeichen wäre Bismarck 
von Haus aus gern entgegengekommen; als Reichskanzler konnte er aber an 
den Reservatrechten nicht rütteln, welche er selbst in Versailles den süddeutschen 
Königreichen eingeräumt hatte, und von dem föderalistisch gesinnten Bundesrat 
war es erst recht nicht zu erwarten, daß er hier Remedur schaffen werde. 
Die Vorlage, betreffend die Abänderung des Reichsbeamtengesetzes, 
wurde vom Bundesrat zurückgezogen, weil keine Aussicht bestand, im Reichstag 
die analoge Novelle zum Militärpensionsgesetz durchzubringen. 
In kirchenpolitischer Hinsicht ist hervorzuheben, daß der Bundesrat 
an der obligatorischen Zivilehe nicht rütteln ließ, auch dem Votum des Reichs- 
tags wegen Aufhebung des Kulturkampfgesetzes vom 4. Mai 1874, betreffend 
die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, sich nicht beugte. 
Von den im Reichstag eingebrachten Interpellationen lehnte der 
Bundesrat die Beantwortung einer unter Verlassen des Saales ab. 
Schließlich wäre noch zu erwähnen, daß die Frage der Errichtung des 
Reichstagsgebäudes in der Session endlich greifbare Gestalt annahm.
	        
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