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5. für Eisenbahnen, Post und Telegraphen: Königreich Sachsen,
Baden, Hessen, Großherzogtum Sachsen, Sachsen-Altenburg, Lübeck und als
Stellvertreter Württemberg;
6. für Justizwesen: Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Hessen,
Braunschweig, Lübeck und als Stellvertreter Baden, Schwarzburg-Rudolstadt;
7. für Rechnungswesen: Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg,
Baden, Hessen, Braunschweig und als Stellvertreter Mecklenburg-Schwerin;
8. für die auswärtigen Angelegenheiten: Baden, Mecklenburg-
Schwerin;
9. für Elsaß--Lothringen: Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg,
Baden, Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig und als Stellvertreter Hessen,
Lübeck;
10. für die Verfassung: Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg,
Baden, Oldenburg, Sachsen-Meiningen;
11. für die Geschäft Sordnung: Bayern, Württemberg, Hessen, Groß-
herzogtum Sachsen, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt.
Der letzte Schluß einer Session des Bundesrats war am 28. Juni 1883
erfolgt. Von da ab giebt es eigentliche Sessionen des Bundesrats in der
bisherigen Bedeutung des Wortes nicht mehr. Für den Zusammentritt des
Bundesrats brauchte fortab auch eine Kaiserliche Verfügung nicht mehr extrahirt
zu werden. Man kann von da ab strenge genommen nur mehr von einem
tagenden Bundesrat und von einem nichttagenden sprechen. Die Vertagung
erfolgt wie bisher zum Beginne des Sommers, wenn der Bundesrat zu den
Beschlüssen des kurz vorher auseinander gegangenen Reichstags Stellung
genommen hat und die Beamten im Reich und Preußen ihren Erholungsurlaub
antreten. Da sich ein solcher auch für die Mitglieder des Bundesrats gebietet,
so hat es sich ganz von selbst gemacht, daß der Bundesrat meist von Mitte
Juli bis September auch seine Ferien hält.
In der ersten, oder doch in einer der ersten Sitzungen des Bundesrats
nach seiner Vertagung erfolgt dann regelmäßig die neue Bildung der Aus-
schüsse, die auch früher mit dem Beginn der neuen Session so ziemlich zu-
sammenfiel. Der Vorgang berechtigt, gewissermaßen auch jetzt noch von
Sitzungsperioden des Bundesrats zu sprechen, die sich über zwei Kalender-
jahre verbreiten, im Spätherbst beginnen und bis zu den großen Ferien
des Bundesrats (Juli) währen. Die neue Einrichtung hat den Vorteil,
daß der Bundesrat zum Beispiel im Fall einer Kriegsgefahr, oder wenn
eine handelspolitische Aktion es erfordert, jeden Augenblick zusammen-
treten kann.
In seinen Reichstagsreden vom 26. März 1884 berührte Bismarck zwei-
mal den Bundesrat. Ein Antrag des Abgeordneten Barth mit der Einleitung:
„Der Reichstag wolle beschließen, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, beim