Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Fürsten und der Freien Städte des Reiches und in Gemeinschaft mit den ver— 
fassungsmäßigen Vertretern des Deutschen Volkes den Grundstein zu einem 
Hause zu legen, in welchem der gemeinsamen Arbeit der gesetzgebenden Körper 
eine würdige Stätte bereitet werden soll. 
Unter den glorreichen Waffenerfolgen der vereinten deutschen Stämme 
ist durch Gottes Fügung das Deutsche Reich zu ungeahnter Macht und Herr— 
lichkeit erstanden. Aus der Begeisterung des Volkes und aus dem gegenseitigen 
Vertrauen der Bundesregierungen ist für Deutschland die Kraft erwachsen, seine 
Verfassung und seine nationale Entwickelung aus eigener Macht zu schützen 
und die Pflege seiner Wohlfahrt in die eigene Hand zu nehmen. Diesem 
Schutze und dieser Wohlfahrt soll die Arbeit in dem Hause dienen, dessen 
Grundstein Wir legen. 
Wir blicken, dankbar gegen Gott, auf das zurück, was die verbündeten 
Regierungen, in gemeinsamer Thätigkeit mit dem Reichstage, während der ver- 
flossenen Jahre Unseres Kaiserlichen Waltens für Deutschland geschaffen haben, 
und sehen der Zukunft mit der Hoffnung entgegen, daß unter Uns wie unter 
Unseren Nachfolgern die gemeinsame Arbeit für das Vaterland von Einigkeit 
getragen und von Segen begleitet sein werde. Der Ordnung, der Freiheit, 
der Gerechtigkeit, der gleichen Liebe für alle Kreise Unseres Volkes sei unver- 
brüchlich diese Arbeit gewidmet. 
Möge Friede nach Außen und im Innern den Bau dieses Hauses be- 
schirmen! Auf immerdar sei das Haus ein Wahrzeichen der unauflöslichen 
Bande, welche in großen und herrlichen Tagen die deutschen Länder und 
Stämme zu dem Deutschen Reiche vereinigt haben! 
Dazu erflehen Wir den Segen Gottes. 
Gegenwärtige Urkunde haben Wir in zwei Ausfertigungen mit Unserer 
Allerhöchsteigenhändigen Namensunterschrift vollzogen und mit Unserem größeren 
Kaiserlichen Insiegel versehen lassen. Wir befehlen, die eine Ausfertigung mit 
den dazu bestimmten Schriften und Münzen in den Grundstein des Hauses 
niederzulegen, die andere in unserem Archiv aufzubewahren. 
Gegeben in Unserer Haupt= und Residenzstadt Berlin, am neunten Juni 
des Jahres Ein Tausend Acht Hundert vier und achtzig.“ 
Darauf reichte der bayerische stimmführende Bevollmächtigte zum Bundes- 
rat dem Kaiser auf seidenem Kissen die Kelle unter folgender Ansprache: 
„Gestatten mir Eure Kaiserliche Majestät, im Namen des Bundesrats 
der tiefgefühlten Freude Ausdruck zu geben, welche diese Körperschaft erfüllt, 
daß der erhabene Begründer des Reichs auch den Grundstein zu dem Gebäude 
zu legen geruht, in welchem die Vertretungskörper des Reichs künftig zu wirken 
berufen sein werden. Möge zum Heile Deutschlands es Eurer Kaiserlichen 
Majestät vergönnt sein, in ungeschwächter Kraft die Vollendung des Baues zu 
sehen. Möge die einmütige Arbeit der Vertreter der deutschen Regierungen
	        
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