III. Abschnitt.
Aus der Werkstatt des Bundesrats.
1. Aeichsgesetzgebung (Art. 4 und 5 der Verfassung).
Gewerbeordnung und Verwandtes.!4)
Münz-, Maaß= und Gewichtswesen.)
Unfallversicherung der Arbeiter. Um die Arbeiten des Bundes-
rats vorzubereiten, hat Bismarck es vielfach für opportun erachtet, die Bundes-
regierungen schon vorher über die Ziele seiner gesetzgeberischen Vorschläge in
Kenntnis zu setzen; das geschah auch mit den Grundzügen zu dem neuen
Gesetz über die Unfallversicherung der Arbeiter. 3) Der Schwerpunkt der
1) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs-
kanzlers betreffend: 1. den Entwurf von Ausführungsbestimmungen zur Gewerbeordnung,
Schreiben vom Oktober 1883, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 482 v. 16. 10. 83 u. Nr. 501
v. 26. 10. 83; 2. den Antrag: zu beschließen, daß die Fabriken, in welchen Röhren aus
Blech durch Vernieten hergestellt werden, sowie die Anlagen zur Erbauung eiserner Schiffe,
zur Herstellung eiserner Brücken oder sonstiger eiserner Baukonstruktionen in das Ver-
zeichnis der genehmigungspflichtigen Anlagen aufgenommen werden, Schreiben vom April
1884, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 239 v. 22. 4. 84; 3. den Gesetzentwurf über den Fein-
gehalt der Gold= und Silberwaren, Schreiben vom Februar 1884.
2) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs-
kanzlers betreffend: 1) die Nachweisung über die den einzelnen Bundesstaaten bis Ende
Dezember 1883 überwiesenen Beträge an Reichs-, Silber-, Nickel= und Kupfermünzen,
Schreiben vom Januar 1884, „Nat.-Ztg.“ Nr. 66 v. 31. 1. 84.; 2) die Uebersichten über
die auf den deutschen Münzstätten im Jahre 1883 erfolgten Ausprägungen von Reichs-
Gold= und Silbermünzen, Schreiben vom April 1884, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 194
v. 25. 4. 84; 3. den Gesetzentwurf, betreffend die Einlösung der mit dem Datum 11. Juli
1874 versehenen Reichskassenscheine, Schreiben vom Mai 1884, „Nat.-Ztg.“ Nr. 302
v. 18. 3. S4.
3) Die Mitteilung geschah um den Anfang des Jahres 1881. Man findet die
Grundzüge abgedruckt in der „Nordd. Allg. Zt#g.“ Nr. 10 v. 7. 1. 84 u. Nr. 16 v. 10. 1. 84;
ogl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 13 v. 9. 1. 84 u. Nr. 15 v. 10. 1. 84. Die „Nordd. Allg.
Ztg.“ Nr. 14 v. 9. 1. 84 brachte folgendes beachtenswertes Entrefilet: Das „Berliner
Tageblatt“, welches schon seit einiger Zeit in Bezug auf die Unfallversicherungsvorlage in