Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

III. Abschnitt. 
Aus der Werkstatt des Bundesrats. 
1. Aeichsgesetzgebung (Art. 4 und 5 der Verfassung). 
Gewerbeordnung und Verwandtes.!4) 
Münz-, Maaß= und Gewichtswesen.) 
Unfallversicherung der Arbeiter. Um die Arbeiten des Bundes- 
rats vorzubereiten, hat Bismarck es vielfach für opportun erachtet, die Bundes- 
regierungen schon vorher über die Ziele seiner gesetzgeberischen Vorschläge in 
Kenntnis zu setzen; das geschah auch mit den Grundzügen zu dem neuen 
Gesetz über die Unfallversicherung der Arbeiter. 3) Der Schwerpunkt der 
  
1) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers betreffend: 1. den Entwurf von Ausführungsbestimmungen zur Gewerbeordnung, 
Schreiben vom Oktober 1883, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 482 v. 16. 10. 83 u. Nr. 501 
v. 26. 10. 83; 2. den Antrag: zu beschließen, daß die Fabriken, in welchen Röhren aus 
Blech durch Vernieten hergestellt werden, sowie die Anlagen zur Erbauung eiserner Schiffe, 
zur Herstellung eiserner Brücken oder sonstiger eiserner Baukonstruktionen in das Ver- 
zeichnis der genehmigungspflichtigen Anlagen aufgenommen werden, Schreiben vom April 
1884, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 239 v. 22. 4. 84; 3. den Gesetzentwurf über den Fein- 
gehalt der Gold= und Silberwaren, Schreiben vom Februar 1884. 
2) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers betreffend: 1) die Nachweisung über die den einzelnen Bundesstaaten bis Ende 
Dezember 1883 überwiesenen Beträge an Reichs-, Silber-, Nickel= und Kupfermünzen, 
Schreiben vom Januar 1884, „Nat.-Ztg.“ Nr. 66 v. 31. 1. 84.; 2) die Uebersichten über 
die auf den deutschen Münzstätten im Jahre 1883 erfolgten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen, Schreiben vom April 1884, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 194 
v. 25. 4. 84; 3. den Gesetzentwurf, betreffend die Einlösung der mit dem Datum 11. Juli 
1874 versehenen Reichskassenscheine, Schreiben vom Mai 1884, „Nat.-Ztg.“ Nr. 302 
v. 18. 3. S4. 
3) Die Mitteilung geschah um den Anfang des Jahres 1881. Man findet die 
Grundzüge abgedruckt in der „Nordd. Allg. Zt#g.“ Nr. 10 v. 7. 1. 84 u. Nr. 16 v. 10. 1. 84; 
ogl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 13 v. 9. 1. 84 u. Nr. 15 v. 10. 1. 84. Die „Nordd. Allg. 
Ztg.“ Nr. 14 v. 9. 1. 84 brachte folgendes beachtenswertes Entrefilet: Das „Berliner 
Tageblatt“, welches schon seit einiger Zeit in Bezug auf die Unfallversicherungsvorlage in
	        
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