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regierung hat der Bischof von Kulm — gleichzeitig mit einem namens
sämtlicher preußischen Diözesen und Diözesananteile eingereichten Gesuche um
Dispensation katholischer Geistlicher von der in dem preußischen Gesetze vom
11. Mai 1873 vorgeschriebenen Vorbildung — beantragt, hinsichtlich einer
Anzahl Geistlicher die Hindernisse zu beseitigen, welche der Anstellung derselben
in den über sie auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1874 verhängten
Maßnahmen entgegenstehen. Unter den Beteiligten befinden sich drei Geistliche:
Konrad Helfrich, aus der Diözese Fulda, Heinrich Fortkamp, aus der Diözese
Münster, Mathias Kars, aus der Diözese Trier, welche in den Jahren 1875
und 1876 durch die zuständigen Königlich preußischen Minister auf Grund der
Bestimmungen des § 1 Absatz 2 und des § 2 des angeführten Reichsgesetzes
der preußischen Staatsangehörigkeit verlustig erklärt worden sind. Nach Inhalt
der infolge des Eingangs gedachten Antrages erforderten Berichte der beteiligten
preußischen Oberpräsidenten ist hinsichtlich der genannten drei Geistlichen keinerlei
Bedenken gegen die Wiederverleihung der Staatsangehörigkeit geltend zu machen.
Die preußische Staatsregierung erachtet es auch aus allgemeinen politischen
Gründen für angezeigt, die Angelegenheit im vorgedachten Sinne zu fördern,
und hat deshalb beantragt, die nach § 4 des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1874
erforderliche Genehmigung des Bundesrats zur Wiederverleihung der preußischen
Staatsangehörigkeit an die genannten drei Geistlichen herbeizuführen.“ Es
wurde beschlossen, die beantragte Genehmigung zu erteilen.
Diverse Materien. 1)
1) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs-
kanzlers betreffend: 1) den Gesetzentwurf über die Verwendung des Reingewinns aus dem
vom großen Generalstab verfaßten Werk: Der deutsch-französische Krieg 1870/71. Schreiben
vom April 1884, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 188 v. 22. 4. 84; 2) den Entwurf eines
Gesetzes zur Ausführung der internationalen Konvention vom 6. Mai 1882 wegen der
polizeilichen Regelung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer. Schreiben
vom August 1883; 3) den Entwurf einer Uebereinkunft zwischen dem Reich und der
Schweiz, betreffend die gegenseitige Zulassung der in der Nähe der Grenze wohnhaften
Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis. Schreiben vom Januar 1884, „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 54 v. 1. 2. 84; 4) den Entwurf eines Gesetzes gegen den verbrecherischen
und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Schreiben vom Mai 1884, „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 213 v. 7. 5. 84; 5) den Gesetzentwurf, betreffend die Dotation der zur
Erforschung der Cholera nach Aegypten und Ostindien entsandten wissenschaftlichen Kom-
mission. Schreiben vom Mai 1884; 6) die Geschäfte des Reichsgerichts im Jahre 1883.
Schreiben vom Januar 1884; 7) den Bericht der Kommission zur Ausarbeitung eines
Bürgerlichen Gesetzbuchs. Schreiben vom Februar 1884, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 103
v. 1. 3. 84 und Schultheß Geschichtskalender 1884 S. 26. Ein Antrag Hamburgs, be-
treffend die Abänderung des § 802 der Zivilprozeßordnung findet sich abgedruckt in der
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 262 v. 7. 6. 84 und in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 333 v. 7. 6. 84.
Die Beschlußfassung über einen von Preußen im April 1884 eingebrachten Gesetzentwurf,