Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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dahin, daß es sich empfiehlt, keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß 
die verbündeten Regierungen ohne Ausnahme entschlossen sind, die Verträge, 
auf welchen unsere Reichsinstitutionen beruhen, in unverbrüchlicher Treue auf- 
recht zu erhalten und sie in dem Geiste zu handhaben, in welchem sie nach den 
Worten der Reichsverfassung zum Schutze des innerhalb des Bundesgebiets 
giltigen Rechtes“ abgeschlossen sind. Jede Verminderung der Zuversicht, mit 
welcher die verbündeten Regierungen auf die Festigkeit der unter ihnen ge- 
schlossenen Verträge bauen, würde Zweifel über die Zuverlässigkeit der Ver- 
träge herbeiführen, auf denen der Bund der deutschen Staaten beruht. Wenn 
solche Zweifel auch unter friedlichen Verhältnissen vielleicht keine für jedermann 
erkennbare Gefahren im Gefolge haben, so würde doch in Zeiten politischer 
Krisen jede Abschwächung des Vertrauens auf die Sicherheit der Bundesverträge 
von bedenklicher Wirkung sein können. 
Je mehr die Regierung Seiner Moajestät des Königs sich bewußt ist, unter 
schweren Kämpfen und Gefahren erfolgreich dafür eingetreten zu sein, daß dem 
deutschen Volke das für seine nationale Geltung erforderliche Maß von Einheit 
gewonnen wurde, um so sorgfältiger ist sie darauf bedacht, zu verhüten, daß 
dieser Gewinn durch politische Mißgriffe wieder in Frage gestellt werde. Einen 
solchen Mißgriff würde sie in jeder Ueberschreitung der Bedürfnisgrenze in 
unitarischer Richtung erblicken. 
Die Einrichtung verantwortlicher Ministerien im Deutschen Reich ist nicht 
anders möglich, als auf Kosten der Summe von vertragsmäßigen Rechten, 
welche die verbündeten Regierungen gegenwärtig im Bundesrat üben. Die 
wesentlichsten Regierungsrechte der Bundesstaaten würden von einem Reichs- 
ministerium absorbirt werden, dessen Thätigkeit durch die Art der ihm auf- 
erlegten Verantwortlichkeit dem maßgebenden Einflusse der jedesmaligen Majorität 
des Reichstags unterliegen müßte. Man wird nicht fehl gehen, wenn man in 
der von der neuen fortschrittlichen Partei erstrebten Einrichtung eines solchen 
Ministeriums ein Mittel zur Unterwerfung der Regierungsgewalt im Reiche 
unter die Mehrheitsbeschlüsse des Reichstags erblickt. Die Königlich preußische 
Regierung würde in einer derartigen Verschiebung des Schwerpunktes der Re- 
gierungsgewalt eine große Gefahr für die Dauer der neugeborenen Einheit 
Deutschlands erblicken. Selbst wenn es gelänge, feste Majoritäten aus den 
heute im Reichstag vorhandenen Parteien zu bilden, würde die Königliche Re- 
gierung doch die Herstellung eines parlamentarischen Regiments für die sichere 
Einleitung zum Verfall und zur Wiederauflösung des Deutschen Reiches halten. 
Die Regierung eines großen Volkes durch die Mehrheit einer gewählten Ver- 
sammlung ist untrennbar von all den Schäden und Gefahren, an welchen ein 
jedes Wahlreich nach den Erfahrungen der Geschichte zu Grunde geht. Die 
Regierungsgewalt, geübt von Parlamenten, welche aus allgemeinen Wahlen 
hervorgehen, unterliegt derselben Gefahr, die Bedürfnisse des Landes dem Be-
	        
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