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dahin, daß es sich empfiehlt, keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß
die verbündeten Regierungen ohne Ausnahme entschlossen sind, die Verträge,
auf welchen unsere Reichsinstitutionen beruhen, in unverbrüchlicher Treue auf-
recht zu erhalten und sie in dem Geiste zu handhaben, in welchem sie nach den
Worten der Reichsverfassung zum Schutze des innerhalb des Bundesgebiets
giltigen Rechtes“ abgeschlossen sind. Jede Verminderung der Zuversicht, mit
welcher die verbündeten Regierungen auf die Festigkeit der unter ihnen ge-
schlossenen Verträge bauen, würde Zweifel über die Zuverlässigkeit der Ver-
träge herbeiführen, auf denen der Bund der deutschen Staaten beruht. Wenn
solche Zweifel auch unter friedlichen Verhältnissen vielleicht keine für jedermann
erkennbare Gefahren im Gefolge haben, so würde doch in Zeiten politischer
Krisen jede Abschwächung des Vertrauens auf die Sicherheit der Bundesverträge
von bedenklicher Wirkung sein können.
Je mehr die Regierung Seiner Moajestät des Königs sich bewußt ist, unter
schweren Kämpfen und Gefahren erfolgreich dafür eingetreten zu sein, daß dem
deutschen Volke das für seine nationale Geltung erforderliche Maß von Einheit
gewonnen wurde, um so sorgfältiger ist sie darauf bedacht, zu verhüten, daß
dieser Gewinn durch politische Mißgriffe wieder in Frage gestellt werde. Einen
solchen Mißgriff würde sie in jeder Ueberschreitung der Bedürfnisgrenze in
unitarischer Richtung erblicken.
Die Einrichtung verantwortlicher Ministerien im Deutschen Reich ist nicht
anders möglich, als auf Kosten der Summe von vertragsmäßigen Rechten,
welche die verbündeten Regierungen gegenwärtig im Bundesrat üben. Die
wesentlichsten Regierungsrechte der Bundesstaaten würden von einem Reichs-
ministerium absorbirt werden, dessen Thätigkeit durch die Art der ihm auf-
erlegten Verantwortlichkeit dem maßgebenden Einflusse der jedesmaligen Majorität
des Reichstags unterliegen müßte. Man wird nicht fehl gehen, wenn man in
der von der neuen fortschrittlichen Partei erstrebten Einrichtung eines solchen
Ministeriums ein Mittel zur Unterwerfung der Regierungsgewalt im Reiche
unter die Mehrheitsbeschlüsse des Reichstags erblickt. Die Königlich preußische
Regierung würde in einer derartigen Verschiebung des Schwerpunktes der Re-
gierungsgewalt eine große Gefahr für die Dauer der neugeborenen Einheit
Deutschlands erblicken. Selbst wenn es gelänge, feste Majoritäten aus den
heute im Reichstag vorhandenen Parteien zu bilden, würde die Königliche Re-
gierung doch die Herstellung eines parlamentarischen Regiments für die sichere
Einleitung zum Verfall und zur Wiederauflösung des Deutschen Reiches halten.
Die Regierung eines großen Volkes durch die Mehrheit einer gewählten Ver-
sammlung ist untrennbar von all den Schäden und Gefahren, an welchen ein
jedes Wahlreich nach den Erfahrungen der Geschichte zu Grunde geht. Die
Regierungsgewalt, geübt von Parlamenten, welche aus allgemeinen Wahlen
hervorgehen, unterliegt derselben Gefahr, die Bedürfnisse des Landes dem Be-