Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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der Petroleumraffinerie, den Tabaklaugefabriken sowie denjenigen Export- 
brauereien, die auf den Absatz im Zollgebiet verzichten. Bezüglich der Unter- 
weser ist die Zollgrenze vorbehaltlich näherer Feststellung ihres Laufes oberhalb 
Geestemünde über die Weser zu legen. 1) 
Die Erledigung des Antrags zog sich in die nächste Session des Bundesrats 
hinaus. 2) 
Reform der Zuckerbesteuerung. Am 25. Oktober 1883 teilte der 
Reichskanzler 3) dem Bundesrat in Verfolg der Vorlage vom 19. Juni mit, daß 
die zur Vorbereitung einer Reform der Zuckerbesteuerung eingesetzte Enquête- 
kommission laut einer Anzeige ihres Vorsitzenden nach Beendigung der Sach- 
verständigenvernehmungen beschlossen habe, zunächst noch durch schriftliche Um- 
frage bei allen deutschen Zuckerfabriken die Gestaltung der Zuckerproduktion 
während der letzten drei Campagnen nach den verschiedenen Arten der gewonnenen 
Zucker und den auf die einzelnen Arten entfallenden Mengen des näheren zu 
ermitteln, sowie die Zahl der Lieferanten von Kaufrüben thunlichst festzustellen. 
Beigeschlossen sind der Mitteilung an den Bundesrat die Muster der betreffen- 
den Fragebogen. — „Die Kommission hat für die wichtigeren Gegenstände der 
Beratung Referenten ernannt. Nachdem diese unter Benutzung der aus den 
beantworteten Fragebogen zusammengestellten Ergebnisse ihre Referate erstattet 
haben werden, wird die Kommission zur Beendigung ihrer Arbeiten wieder 
zusammentreten.“ 4) 
Ende Mai 1884 unterbreitete Bismarck dem Bundesrat den Entwurf 
eines Gesetzes, betreffend die anderweitige Besteuerung des Zuckers. 3) Derselbe 
nahm die Erhöhung der Rübensteuer auf 1 Mark 80 Pfennig pro Doppel- 
zentner Rüben in Aussicht und beließ die Exportbonifikation auf der nach dem 
provisorischen Gesetze vom vorigen Jahre normirten Höhe. 
1) Der Wortlaut der Ausschußanträge findet sich in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 368 
v. 8. 8. 84. 
2) Antrag Badens, betreffend den Zollanschluß der Insel Reichenau, s. „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 181 v. 21. 3. 84 u. Nr. 279 v. 9. 5. 84, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 219 
v. 11. 5. 81. 
3) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Bundesratsdrucksache Nr. 83 in der 
S. 94 Note 4 erwähnten Quelle. 
4) Mittelst Schreibens vom 21. März 1884, Drucksache Nr. 41 in der S. 94 Note 4 
citirten Quelle (in Kohls Bismarck-Regesten übersehen) überreichte der Reichskanzler, 
in Vertretung v. Burchard dem Bundesrat den Bericht der Zuckerenquêéte-Kommission. 
Vergl. darüber Schultheß Geschichtskalender 1884 S. 40 (mit dem falschen Datum 
27. März 1884). 
5) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Der Wortlaut und Motive in der 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 249 v. 30. 5. 84. u. Nr. 267 v. 11. 6. 84, „Nat.-Ztg.“ Nr. 322 
v. 30. 5. 84 u. Nr. 325 v. 1. 6. 84.
	        
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