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rund 442 064 326 Mark, und zwar auf 71648645 Mark in Fünfmark-
stücken, 102 510766 Mark in Zweimarkstücken, 168 703254 Mark in Ein-
markstücken, 71 484 620 Mark in Fünfzigpfennigstücken und 27710 041 Mark
in Zwanzigpfennigstücken.
Es ist hiernach bei Zugrundelegung des nach der erwähnten gesetz-
lichen Bestimmung zulässigen Betrages von 10 Mark für den Kopf der
Bevölkerung noch eine weitere Ausprägung von rund 10276.000 Mark
statthaft.
Was die Frage betrifft, ob nunmehr bis zu diesem Betrage der durch
den Bundesratsbeschluß vom 22. April 1881 in Hinblick auf die Bevölkerungs-
zunahme eingeleiteten Mehrausprägung weiterer Fortgang zu geben sein wird,
so ist bereits in meinem Zirkularschreiben an die hohen Bundesregierungen
vom 31. v. M. darauf hingewiesen, wie mir wiederholt und aus verschiedenen
Landesteilen Klagen zugegangen und als begründet nachgewiesen worden sind,
daß das kursirende Kleingeld für die Bedürfnisse des Verkehrs nicht genügt,
und daß namentlich auf dem Lande die Beschaffung von Kleingeld auf
Schwierigkeiten stößt, so daß dort zum Teil für die kleineren Münzfsorten
Aufgeld bezahlt und der Bedarf durch Abkommen mit kaufmennischen
Unternehmern wochenweis sichergestellt werden muß. Infolge der zur Be-
seitigung dieses Mißstandes angeregten Maßregeln, daß die an den Zentral-
stellen befindlichen Vorräte an Scheidemünze den Lokalbehörden mit der Ver-
pflichtung überwiesen werden, sie bis in die unmittelbare Berührung mit dem
Publikum zu verausgaben, wird sich ein größerer Bedarf an solchen Münzen
bei den öffentlichen Kassen herausstellen. In dieser Beziehung kommt in Be-
tracht, daß bisher an die süddeutschen Staaten (Bayern, Württemberg, Baden,
Hessen und Elsaß-Lothringen) zur Befriedigung des Bedürfnisses von den aus-
geprägten Reichssilbermünzen rund 129 345 152 Mark, sonach 11,42 Mark
für den Kopf der Bevölkerung überwiesen werden mußten, während auf Preußen
und die übrigen Staaten bisher nur 9,17 Mark auf den Kopf der Be-
völkerung, sonach 0,83 Mark weniger als der im Gesetz vorgesehene Betrag
überwiesen werden konnten. Einen Anhaltspunkt in Bezug auf den Umlauf
der Reichssilbermünzen gewährt auch das Ergebnis der jährlich Ende Oktober
bei den bedeutenderen öffentlichen Kassen und den Kassen der größeren Privat-
institute des Reichs vorgenommenen Bestandsermittelung. Der Bestand dieser
Kassen (mit Ausschluß der Reichsbank) setzte sich zusammen: Ende Oltober
1881 aus 82,60 % Reichsgoldmünzen, 10,39 %% Reichssilbermünzen, 7,01 %
Einthalerstücken; Ende Oktober 1882 aus 79,92 % Reichsgoldmünzen,
10,68 %% Reichssilbermünzen, 9,40 % Einthalerstücken; Ende Oktober 1883
aus 80,14 % Reichsgoldmünzen, 9,19 %% Reichssilbermünzen, 10,67 % Ein-
thalerstücken; Ende Oktober 1884 aus 80,19 % Reichsgoldmünzen, 9,08 %
Reichssilbermünzen, 10,73 0% Einthalerstücken.