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dahin: Vorstehendes Gesetz findet auf Bayern und Württemberg keine An—
wendung. Die Beschlußfassung über diese beiden Anträge glaubten die Aus-
schüsse dem Plenum des Bundesrats überlassen zu sollen. Württemberg behielt
sich vor, im Plenum einen Antrag folgenden Inhalts einzubringen:
„Auf Württemberg findet dieses Gesetz mit der Maßgabe Anwendung,
daß für den inneren Verkehr des Königreichs die reglementarischen und Tarif-
bestimmungen von der zuständigen Behörde dieses Staates erlassen werden.
Die der württembergischen Postverwaltung für die Wahrnehmung des Spar-
kassendienstes zu gewährende Vergütung wird im Wege der Verständigung
festgesetzt."
Bayern und Württemberg enthielten sich bezüglich der Ausschußanträge
der Abstimmung. 1)
Bei den Verhandlungen im Plenum des Bundesrats beantragte Bayern, 2)
gestützt auf seine Reservatrechte, den Zusatz: „Dieses Gesetz findet auf Bayern keine
Anwendung.“ Dieser Antrag fand die Zustimmung des Bundesrates. Die
Annahme seitens Württembergs erfolgte unter den angegebenen Vorbehalten.
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Reuß älterer Linie erklärten
sich lebhaft gegen den Entwurf, weil die Sparkassen zu sehr dadurch benach-
teiligt würden. Am entschiedensten plaidirte Sachsen gegen das Gesetz, von
wirtschaftlichen und finanziellem Standpunkte aus. Sachsen beantragte die
einfache Ablehnung, fand dabei aber keine Unterstützung. Der höchste Satz
der Sparkasseneinlagen wurde auf 800 Mark bestimmt. Dagegen stimmten
Sachsen, die beiden Mecklenburg und Reuß älterer Linie. Bayern enthielt sich
der Abstimmung.
Das Gesetz wurde im Reichstag einer Kommission von 21 Mitgliedern
überwiesen, der Kommissionsbericht kam aber im Plenum nicht mehr zur
Beratung. Man wird sich erinnern, mit wie großer Wärme Fürst Bismarck
im preußischen Staatsrate die Sparkassenvorlage verteidigte.
8. Marine und Schiffahrt.5)
1) In Kohls Bismarck-Regesten vermisse ich den vom Reichskanzler im Dezember
1884 vorgelegten Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Kanton über die Dampserlinie des
österreichischen Lloyd nach Ostasien.
2) „Nat.-Ztg.“ Nr. 693 v. 17. 12. 84.
8) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs-
kanzlers, betreffend: 1. die Regelung der Angaben über die Maschinenkräfte der Seedampf-
schiffe in den amtlichen Verzeichnissen. Schreiben vom September 1884; 2. den Nachweis
der Befähigung zum Schiffer auf deutschen Kauffahrteischiffen in kleiner Südseefahrt.
Schreiben vom November 1884; 3. die Musterungsgebühren für Hochseefischerei-Fahrzeuge.
Schreiben vom März 1885.