Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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dahin: Vorstehendes Gesetz findet auf Bayern und Württemberg keine An— 
wendung. Die Beschlußfassung über diese beiden Anträge glaubten die Aus- 
schüsse dem Plenum des Bundesrats überlassen zu sollen. Württemberg behielt 
sich vor, im Plenum einen Antrag folgenden Inhalts einzubringen: 
„Auf Württemberg findet dieses Gesetz mit der Maßgabe Anwendung, 
daß für den inneren Verkehr des Königreichs die reglementarischen und Tarif- 
bestimmungen von der zuständigen Behörde dieses Staates erlassen werden. 
Die der württembergischen Postverwaltung für die Wahrnehmung des Spar- 
kassendienstes zu gewährende Vergütung wird im Wege der Verständigung 
festgesetzt." 
Bayern und Württemberg enthielten sich bezüglich der Ausschußanträge 
der Abstimmung. 1) 
Bei den Verhandlungen im Plenum des Bundesrats beantragte Bayern, 2) 
gestützt auf seine Reservatrechte, den Zusatz: „Dieses Gesetz findet auf Bayern keine 
Anwendung.“ Dieser Antrag fand die Zustimmung des Bundesrates. Die 
Annahme seitens Württembergs erfolgte unter den angegebenen Vorbehalten. 
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Reuß älterer Linie erklärten 
sich lebhaft gegen den Entwurf, weil die Sparkassen zu sehr dadurch benach- 
teiligt würden. Am entschiedensten plaidirte Sachsen gegen das Gesetz, von 
wirtschaftlichen und finanziellem Standpunkte aus. Sachsen beantragte die 
einfache Ablehnung, fand dabei aber keine Unterstützung. Der höchste Satz 
der Sparkasseneinlagen wurde auf 800 Mark bestimmt. Dagegen stimmten 
Sachsen, die beiden Mecklenburg und Reuß älterer Linie. Bayern enthielt sich 
der Abstimmung. 
Das Gesetz wurde im Reichstag einer Kommission von 21 Mitgliedern 
überwiesen, der Kommissionsbericht kam aber im Plenum nicht mehr zur 
Beratung. Man wird sich erinnern, mit wie großer Wärme Fürst Bismarck 
im preußischen Staatsrate die Sparkassenvorlage verteidigte. 
8. Marine und Schiffahrt.5) 
1) In Kohls Bismarck-Regesten vermisse ich den vom Reichskanzler im Dezember 
1884 vorgelegten Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Kanton über die Dampserlinie des 
österreichischen Lloyd nach Ostasien. 
2) „Nat.-Ztg.“ Nr. 693 v. 17. 12. 84. 
8) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs- 
kanzlers, betreffend: 1. die Regelung der Angaben über die Maschinenkräfte der Seedampf- 
schiffe in den amtlichen Verzeichnissen. Schreiben vom September 1884; 2. den Nachweis 
der Befähigung zum Schiffer auf deutschen Kauffahrteischiffen in kleiner Südseefahrt. 
Schreiben vom November 1884; 3. die Musterungsgebühren für Hochseefischerei-Fahrzeuge. 
Schreiben vom März 1885.
	        
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