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der Bevölkerung von Hannover als Prätendent auf die gesamte preußische
Provinz dieses Namens gilt, so würde Seine Majestät der König von Preußen
die Fürsorge für die Sicherheit im Lande selbst in die Hand nehmen, wenn
nicht die Institutionen des Reichs die Mittel zur Verhütung unmöglicher Zu-
stände darböten. Unter diesen Umständen würde, auch wenn das Recht des
Herzogs zur Surccession ein prinzipiell unbestrittenes wäre, die Regierung des
Herzogs von Cumberland in Braunschweig und die damit verbundene Beteiligung
an der Reichsregierung politisch unzulässig sein, weil die innere Sicherheit des
Reichs dadurch gefährdet würde.
Seine Majestät der König von Preußen beabsichtigt nicht, der weiteren
Entschließung der Organe des Herzogtums und des Reichs bezüglich der Thron-
folge in Braunschweig vorzugreifen; die Königliche Regierung sieht aber voraus,
daß der Regierungsantritt des Herzogs von Cumberland in Braunschweig zu
Streitigkeiten zwischen Preußen und Braunschweig führen würde, welche nicht
privatrechtlicher Natur sind, also unter den Begriff des Artikels 76 der Reichs-
verfassung fallen. In dieser Voraussicht stellt Preußen den Antrag, die Ueber-
zeugung der verbündeten Regierungen dahin auszusprechen:
daß die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig mit
dem inneren Frieden und der Sicherheit des Reiches nicht verträglich sei,
und zu beschließen, daß die braunschweigische Landesregierung hiervon ver-
ständigt werde."
Die in den Anlagen mitgeteilten Schriftstücke bestanden aus öffentlichen
Kundgebungen des Königs Georg und seines Sohnes, des Herzogs von Cumber—
land, welche den bewußt festgehaltenen Gegensatz der welfischen Herrschafts-
ansprüche zu der 1866 in Deutschland geschaffenen politischen Neuordnung auf
das schärfste hervortreten ließen.
Anlage I reproduzirte den französischen Originaltext der vom König Georg
unterzeichneten und vom Grafen von Platen-Hallermund gegengezeichneten Kund-
gebung, welche, von Hietzing bei Wien am 23. September 1866 datirt, an
alle Mächte gerichtet war, und in welcher König Georg der preußischen Annexion
Hannovers gegenüber erklärte, daß er niemals auf seine Souveränitätsrechte
in seinen Staaten verzichten werde.
Anlage II stellte einige Auszüge aus Briefen des Königs Georg an seinen
Agenten in Paris zusammen, deren mit der Unterschrift oder dem Paraphe
des Königs versehene Originale sich im Archiv des Auswärtigen Amtes be-
finden. Erwähnte Auszüge datirten der Reihenfolge nach aus Villa Braun-
schweig, Hietzing, den 30. Juni 1867, den 7. November 1867, Donnerstag,
21. November 1867; Villa Thun, Gmunden, Mittwoch, den 2. September
1868, Sonntag, den 13. Juni 1869. Alle mitgeteilten Auszüge beschäftigten
sich mit der Eventualität eines kriegerischen Zusammenstoßes zwischen Preußen
und Frankreich und den Vorbereitungsmaßregeln behufs Inscenirung eines aktiven