Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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der Bevölkerung von Hannover als Prätendent auf die gesamte preußische 
Provinz dieses Namens gilt, so würde Seine Majestät der König von Preußen 
die Fürsorge für die Sicherheit im Lande selbst in die Hand nehmen, wenn 
nicht die Institutionen des Reichs die Mittel zur Verhütung unmöglicher Zu- 
stände darböten. Unter diesen Umständen würde, auch wenn das Recht des 
Herzogs zur Surccession ein prinzipiell unbestrittenes wäre, die Regierung des 
Herzogs von Cumberland in Braunschweig und die damit verbundene Beteiligung 
an der Reichsregierung politisch unzulässig sein, weil die innere Sicherheit des 
Reichs dadurch gefährdet würde. 
Seine Majestät der König von Preußen beabsichtigt nicht, der weiteren 
Entschließung der Organe des Herzogtums und des Reichs bezüglich der Thron- 
folge in Braunschweig vorzugreifen; die Königliche Regierung sieht aber voraus, 
daß der Regierungsantritt des Herzogs von Cumberland in Braunschweig zu 
Streitigkeiten zwischen Preußen und Braunschweig führen würde, welche nicht 
privatrechtlicher Natur sind, also unter den Begriff des Artikels 76 der Reichs- 
verfassung fallen. In dieser Voraussicht stellt Preußen den Antrag, die Ueber- 
zeugung der verbündeten Regierungen dahin auszusprechen: 
daß die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig mit 
dem inneren Frieden und der Sicherheit des Reiches nicht verträglich sei, 
und zu beschließen, daß die braunschweigische Landesregierung hiervon ver- 
ständigt werde." 
Die in den Anlagen mitgeteilten Schriftstücke bestanden aus öffentlichen 
Kundgebungen des Königs Georg und seines Sohnes, des Herzogs von Cumber— 
land, welche den bewußt festgehaltenen Gegensatz der welfischen Herrschafts- 
ansprüche zu der 1866 in Deutschland geschaffenen politischen Neuordnung auf 
das schärfste hervortreten ließen. 
Anlage I reproduzirte den französischen Originaltext der vom König Georg 
unterzeichneten und vom Grafen von Platen-Hallermund gegengezeichneten Kund- 
gebung, welche, von Hietzing bei Wien am 23. September 1866 datirt, an 
alle Mächte gerichtet war, und in welcher König Georg der preußischen Annexion 
Hannovers gegenüber erklärte, daß er niemals auf seine Souveränitätsrechte 
in seinen Staaten verzichten werde. 
Anlage II stellte einige Auszüge aus Briefen des Königs Georg an seinen 
Agenten in Paris zusammen, deren mit der Unterschrift oder dem Paraphe 
des Königs versehene Originale sich im Archiv des Auswärtigen Amtes be- 
finden. Erwähnte Auszüge datirten der Reihenfolge nach aus Villa Braun- 
schweig, Hietzing, den 30. Juni 1867, den 7. November 1867, Donnerstag, 
21. November 1867; Villa Thun, Gmunden, Mittwoch, den 2. September 
1868, Sonntag, den 13. Juni 1869. Alle mitgeteilten Auszüge beschäftigten 
sich mit der Eventualität eines kriegerischen Zusammenstoßes zwischen Preußen 
und Frankreich und den Vorbereitungsmaßregeln behufs Inscenirung eines aktiven
	        
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