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Auftretens der welfischen Propaganda im Bunde mit dem kriegsgerüsteten Frank-
reich, zur Wiederherstellung des Königreichs Hannover. Unter anderem erklärte
König Georg: „Alles kommt nur aber darauf an, daß meinerseits nichts ver—
absäumt wird, was die Pflicht für meine heilige Sache erheischt, und daß der
Allmächtige um Jesu Christi willen sie schließlich siegen läßt. Drum nur hinauf-
geschaut und auf Gott vertraut!“
In dem Schreiben vom 21. November 1867 betonte er die Notwendigkeit,
„meinerseits um Gottes willen mit allen Dingen auf das vollkommenste fertig
und bereit zu sein, damit, wenn die Vorsehung für gut befindet, den casus
belli herbeizuführen, ich augenblicklich bei der Hand bin, als Verbündeter dem
Kaiser zur Seite zu stehen, um mit Hilfe seiner mächtigen Unterstützung mein
gutes Recht und das von Deutschland unter des Herrn Beistand erkämpfen
und ersiegen zu können“.
Endlich begründete König Georg unterm 13. Juni 1869 seinem Agenten
gegenüber die Ablehnung gewisser Propositionen, indem er schrieb: „Da ich, wie
Sie wissen, nur das eine Ziel mit der strengsten Konsequenz und nie ermattender
Energie verfolge, unter Gottes gnädigem Beistande und Segen, ein großes und
mächtiges Welfenreich wieder herzustellen und meinen Thron wieder aufzurichten,
sowie, von den teuern Meinigen umgeben, als König in alter Selbständigkeit
und Unabhängigkeit zu meinem teuern und so beispiellos treuen Volke heim-
zukehren; überdies aber auch mit des Allmächtigen Hilfe meinen Thron und
mein Reich mit eigenen Waffen, als Verbündeter Frankreichs und Oesterreichs
mir wieder zu erobern.“
Anlage III enthielt die Kundgebung des Herzogs von Cumberland, in
welcher er dem König von Preußen Mitteilung von dem Ableben König Georgs
machte und gleichzeitig sein Prätendententum aufrichtete; Anlage IV die an
den Kaiser und König gerichtete Ratifikation vom Ableben des Herzogs Wilhelm
von Braunschweig und Regierungsantritt des Herzogs von Cumberland; An-
lage V das Patent, mittels dessen der Herzog von Cumberland die Regierung
des Herzogtums Braunschweig übernahm. 1)
Unter Bezugnahme auf vorstehenden Antrag richtete der Reichstags-
abgeordnete Graf B. Bernstorff-Gartow das folgende Schreiben an den Bundes-
rat zu Händen des Reichskanzlers:
1) Ueber die Aufnahme des preußischen Antrags in Sachen der braunschweigischen
Erbfolge vgl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 320 v. 21. 5. 85 u. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 237
v. 24. 5. 85. Bekämpft wurde derselbe von der „Kreuzzeitung“ u. dem „Reichsboten“;
vgl. „Die Post“ Nr. 149 v. 4. 6. 85. Ueber die Kompetenz des Bundesrats zur Erle-
digung von Streitigkeiten der Einzelstaaten untereinander, speziell der braunschweigischen
Erbfolge, vgl. die „Vossische Ztg.“ Nr. 249 v. 2. 6. 85. Ueber die Aufnahme des preußi-
schen Antrages im Schoße des braunschweigischen Landtags vgl. die „Vossische Ztg.“
Nr. 234 v. 22. 5. 85, das „Deutsche Tagblatt“ Nr. 174 v. 1. 7. 85 u. Schultheß Ge-
schichtskalender 1885, S. 97 u. 113.