Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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rungen vom 5. Februar 1886 über das Ergebnis der zweiten Konferenz zur Vor- 
beratung einer Literarkonvention und auf Beschluß des Bundesrats vom 
26. März 1885 die aus dieser Konferenz hervorgegangenen anderweitigen Ent- 
würfe einer allgemeinen Literarkonvention, eines Zusatzartikels zu derselben und 
eines Schlußprotokolls mit dem Antrage vor, der Bundesrat wolle sich 
damit einverstanden erklären, daß das Reich sich an dem Abschlusse eines diesen 
Entwürfen entsprungenen Abkommens, im Falle des Beitritts einer genügenden 
Anzahl, namentlich der in der fraglichen Beziehung für Deutschland wichtigen 
Staaten, beteilige. Einverständnis des Bundesrats. 
Justizwesen. 
Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen. 
Der vom Reichskanzler dem Bundesrat um den Anfang April vorgelegte Ge- 
setzentwurf, betreffend den Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Gerichtsverhand- 
lungen, 1) (veranlaßt durch den Sensationsprozeß Graef) blieb im Reichstag 
unerledigt. 
Gerichtsverfassungsgesetz. In der Sitzung des Bundesrats vom 
4. Juni 1886 wurde beschlossen, der vom Reichstage am 7. April desselben 
Jahres beschlossenen Abänderung des § 187 des Gerichtsverfassungsgesetzes 
(Gerichtssprache) nicht zuzustimmen. 2) 
Deutsche Schutzgebiete. 
Im November 1885 legte Bismarck 3) dem Bundesrat den Entwurf eines 
Gesetzes, betreffend die Rechtspflege in den deutschen Schutzgebieten, vor, 
welcher folgendermaßen lautete: 
Muster und Modelle. Schreiben vom Juli 1886, „Nat.-Ztg.“ Nr. 421 v. 14. 7. 86; 
2. den Entwurf eines Vertrages zwischen dem Reiche und Großbritannien zum Schutz der 
Rechte an Werken der Literatur und Kunst. Schreiben vom April 1886, „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 268 v. 20. 8. 86. 
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 159 v. 4. 4. 
86 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 226 und 227 v. 4. und 5. 4. 86. 
2) Ich erwähne noch nachstehende in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen 
des Reichskanzlers, betreffend: 1. einen Gesetzentwurf behufs Abänderung des § 137 des 
Gerichtsverfassungsgesetzes. Schreiben vom November 1885, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 561 
v. 1. 12. 85; 2. die Uebersicht der Geschäfte beim Reichsgericht während des Jahres 1885. 
Schreiben vom Januar 1886, „Nat.-Ztg.“ Nr. 46 v. 22. 1. 86; 3. den Antrag Preußens, 
betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Begründung der Revision in bürgerlichen 
Rechtsstreitigkeiten. Schreiben vom Februar 1886; 4. den Entwurf einer Abänderung 
der Geschäftsordnung des Reichsgerichts. Schreiben vom Mai 1886, „Nordd. Allg. Ztg.“ 
Nr. 254 v. 2. 6. 86 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 348 v. 2. 6. 86; 5. den Fortgang der 
Ausarbeitung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuches. Schreiben ca. Ende 
August 1885. 
3) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Vergl. die „Nordd. Allg. Ztg. Nr. 537 
v. 17. 11. 85 und die „Nat.-Ztg.“ Nr. 622 v. 14. 11. 85.
	        
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