2. Präsidium (Reichsbeamte).!)
3. Zoll- und Steuerwesen.
Branntweinmonopol. Am 8. Januar 1886 legte Bismarck dem
Bundesrat den Antrag Preußens, betreffend das Branntweinmonopol, mit
Motiven vor.2:) Die letzteren waren sehr eingehend und umfaßten reich-
haltige Nachweisungen für die Berechnung des Ertrages des Monopols, der
Entschädigungen u. s. w. Der Reinertrag des Monopols war darin mit rund
300 Millionen Mark veranschlagt.
In der Sitzung vom 18. Februar 1886 nahm der Bundesrat das Brannt-
weinmonopol an, und zwar in der Fassung, daß die Einführung desselben in
Bayern, Württemberg und Baden durch Verordnung vorbehalten war für den
Fall, daß der Verzicht auf das Reservatrecht erfolgte. Die vom Bundesrat
gegen den früher mitgeteilten Entwurf beschlossenen wichtigeren Abänderungen
waren nicht erheblich, 3) Die Vertreter der süddeutschen Staaten stimmten nicht
mit, gaben aber eine Erklärung mit Bezug auf den letzten (89.) Paragraphen
des Branntweinmonopol-Entwurfs ab. Dieser Paragraph lautete: „Gegenwärtiges
Gesetz tritt in Bayern, Württemberg und Baden nach erfolgter Zustimmung von
seiten dieser Staaten mit der Maßgabe in Kraft, daß die Bestimmungen in
§ 3 Abs. 2 und 3, §5 und § 36 gegenüber einem dieser Staaten nur mit
dessen Zustimmung abgeändert werden können. Für das Gebiet des zustimmenden
Bundesstaates wird das Gesetz durch Kaiserliche Verordnung in Wirksamkeit
Strafvorschriften zur Verhütung der Gefährdung militärischer Pulvertransporte. Schreiben
vom 27. August 1885, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 410 v. 3. 9. 85. 2. Den Antrag Preußens
bezüglich der Auslegung einer Bestimmung des Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1. No-
vember 1867. Schreiben vom November 1885. 3. Den Gesetzentwurf über den Verkehr
mit Kunstbutter. Schreiben vom Februar 1886, „Nat.-Ztg.“ Nr. 123 v. 22. 2. 86.
4. Den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Pflichten der Handelsmakler. Schreiben vom
Mai 1886, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 221 v. 13. 5. 86 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 305
v. 13. 5. 8S6.
1) In Kohls Bismarck-Regesten ist übersehen die Vorlage des Reichskanzlers an
den Bundesrat nebst Entwurf einer Verordnung, betreffend die Ergänzung der Ver-
ordnung vom 23. Dezember 1875 wegen der Pension und Kautionen der Reichsbank-
beamten, sowie der Verordnung vom 13. Juni 1883, betreffend die Fürsorge für die
Witwen und Woaisen der Reichsbankbeamten. Schreiben vom Mai 1886, „Nat.-Ztg.“ Nr. 326
v. 22. 5. 86.
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Ein Abdruck der Vorlage in der „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 25 v. 16. 1. 86. Vgl. auch die „Nat.-Ztg.“ Nr. 31 v. 16. 1. 86 und
Nr. 40 v. 20. 1. 86.
3) Man findet dieselben aufgeführt in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 116 u. 117 v. 19. 2. 86
und in der „Post“ Nr. 50 v. 20. 2. 86.