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bekanntlich Preußen nur eine Stimme führt, den Antrag abgelehnt; und zwar
verlautete damals, dieses Votum sei sowohl mit der mangelnden Befugnis des
Bundesrats als mit materiellen Gründen belegt. Man glaubte, daß damit
der Antrag als erledigt und als stillschweigend zurückgezogen angesehen werden
könnte. Es hat leider anders kommen sollen.“1)
Die am 18. September vorbehaltenen Einzelanträge fanden in der Bundes-
ratssitzung vom 25. September 1885 ihre Erledigung.2)
Verschiedene Materien. )
1. Lisenbahnwesen.:)
1) Demnächst folgen Ausführungen über das Recht des Bundesrats, die betreffende
Anordnung zu erlassen. „Nat.-Ztg.“ Nr. 534 v. 24. H. 85.
2) Vgl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 538 v. 26. 9. 85; „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 449
v. 26. 9. 85.
3) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen, zumeist in der S. 94
Note 4 citirten Quelle nachgewiesenen Vorlagen des Reichskanzlers a) an den Bundesrat,
betreffend: 1. den zu Berlin am 30. Januar 1885 unterzeichneten Handels= und Schiffahrts-
vertrag mit der Dominikanischen Republik, Schreiben vom Dezember 1885; 2. den Antrag
Preußens, betreffend einen Zusatz zum § 5 des Zolltarifgesetzes vom # 10 I
Schreiben Bismarcks vom 30. Januar 1886, Nr. 15 der Drucks.; 3) den Handelsvertrag
zwischen dem Deutschen Reich und dem Sultan von Sansibar, Schreiben vom Februar 1886,
„Vossische Ztg.“ Nr. 140 vom 28. 2. 86; 4. die zollfreie Einlassung gewisser zur Ver—
wendung beim Schiffsbau bestimmter metallener Materialien, Schreiben (im Auftrag Aschen-
born) vom 16. April 1886, Nr. 58 der Drucks.; 5. die zollfreie Zulassung gewisser zum
Bau von Seeschiffen zu verwendender metallener Materialien, Schreiben des Stellvertreters
des Reichskanzlers v. Boetticher vom 16. Juni 1886, Nr. 81 der Drucks.; b) an die Aus-
schüsse des Bundesrats, und zwar: 1. an den III. Ausschuß (vier Schreiben ohne nach-
weisbares Datum, ca. Oktober 1885), betreffend den Einlaß von Roggen zum früheren Zollsatz
die Uebersicht über den Tabakbau und die Ergebnisse der Tabakernte, den Erlaß von Zoll für
Schmierseife und den Erlaß von Zoll für Pferdeeisenbahnwagen, Prot. 88 526, 527, 548,
549; 2. an den III. Ausschuß (Schreiben ohne nachweisbares Datum, ca. Februar 1886),
betreffend die Zulassung von Privattransitlagern ohne amtlichen Mitverschluß für Sago,
Sagomehl und Tapioka, § 132 der Prot. des Bundesrats, Sess. 1886; 3. an den III. Aus-
schuß (zwei Schreiben ohne nachweisbares Datum, ca. Mai 1886), betreffend die Zoll-
abfertigung von Leinenwaren, Baumwolle und Leinengarn, Prot. §§ 341 u. 342; 4. an
den III. Ausschuß vom 9. April 1886, betreffend den Einlaß von belgischem Roggen, § 346
der Prot.; 5. an den III. und VII. Ausschuß vom 5. Juni 1886, betreffend die Aus-
führung des Art. IV § 1 des Gesetzes über die Besteuerung des Zuckers, § 368 der Prot.;
6. an den III. Ausschuß (drei Schreiben ohne nachweisbares Datum, ca. Juni und Anfang
Juli 1886), betreffend die Zulassung von Privattransitlagern ohne amtlichen Mitverschluß
für Sesamöl und die Zollabfertigung von Leinenwaren, §8§ 393, 437 u. 452 der Prot.
4) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs-
kanzlers an den Bundesrat, betreffend: 1. die Abänderungsvorschläge zu den Normen für
die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands, Schreiben vom September 1885.
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