Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Den Vorsitz im Bundesrat führte in Substitution des Reichskanzlers der 
Staatsminister von Boetticher, in seiner Behinderung der stimmführende baye- 
rische Bevollmächtigte zum Bundesrat (am 30. April 1887 der bayerische 
Staatsminister Dr. v. Riedel). 
In diese Session des Bundesrats fällt eine Auflösung des Reichstags 
wegen Ablehnung der Militärvorlage am 14. Januar 1887. 
Ueber das Verhältnis des Bundesrats zum Reichstag sprach sich Bismarck 
bei zwei Anlässen aus. Am 11. Januar 1887 bemerkte derselbe im Reichstag: 
„Ich glaube, der Reichstag wird sich nicht darüber beschweren können, daß der 
Bundesrat bisher einen zu weitgehenden Gebrauch gemacht hätte von seinem 
zweifellosen verfassungsmäßigen Recht, jedem Gesetzentwurf, der ihm vom 
Reichstag zugeht, seine Zustimmung zu versagen — auch solchen Gesetz- 
entwürfen, deren Zustandekommen in der Verfassung vorausgesetzt ist. Der 
Bundesrat hat von diesem zweifellosen Recht, der voll= und gleichberechtigte 
Faktor der Gesetzgebung zu sein, von der Thatsache, daß kein Budgetgesetz 
ohne seine Zustimmung zu stande kommen kann, von der Thatsache, daß kein 
Gesetz über eine Präsenzzahl ohne seine Zustimmung zu stande kommen kann, 
nie einen unbequemen Gebrauch gemacht; er ist, wie der Kaufmann zu sagen 
pflegt, coulant in dieser Beziehung gewesen. Wir haben Vorlagen recht un- 
erfreulich verkümmert und verändert zurückkommen sehen, wir haben es ruhig 
hingenommen; aber es giebt im Interesse des Vaterlandes Grenzen, über die 
der Bundesrat dabei nicht hinausgehen kann.“ 
Und am 24. Januar 1887 bemerkte Bismarck im Abgeordnetenhause: 
„Mit der Idee, daß der Reichstag im Wege des Budgetrechts alles er- 
zwingen und alles versagen könne, da kommen wir nicht weiter. Dem steht 
das vollkommen gleichberechtigte Budgetrecht des Bundesrats gegenüber. Der 
Bundesrat kann gewissenhafterweise keinem Budget die Zustimmung geben, 
das seiner Ueberzeugung nach die Verteidigung des Deutschen Reichs nicht 
sicher stellt."“ 
Im Mai 1887 ging den Bevollmächtigten des Bundesrats die Ein- 
ladung zu der Festlichkeit bei der Eröffnung der Arbeiten zum Nord- 
Ostsee-Kanal an der Holtenauer Schleuse zu. Die Fahrt wurde am 2. Juni 
gemacht. 
543, 544, 547, 548, 567, 578, 581, 590, 593, 594, 599, 607, Jahrgang 1887 Nr. 22, 
34, 44, 46, 59, 71, 77, 82, 100, 118, 120, 130, 135, 142, 145, 150, 154, 157, 160, 
162, 176, 181, 185, 186, 198, 201, 203, 208, 220, 231, 232, 241, 242, 255, 262, 266, 
275, 277, 279, 289, 301, 303, 311, 312 und „Nat.-Ztg.“ Jahrgang 1886 Nr. 519, 523, 
531, 583, 585, 597, 605, 614, 621, 629, 639, 643, 647, 648, 651, 664, 672, 687, 698, 
700, 708, Jahrgang 1887 Nr. 25, 28, 42, 45, 60, 70, 75, 90, 96, 99, 112, 117, 120, 
123, 147, 149, 163, 179, 186, 192, 198, 200, 210, 214, 243, 255, 267, 287, 290, 300, 
302, 319, 324, 345, 356, 358, 368, 380, 382.
	        
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