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bahnen in Preußen bedingte Verhandlungen mit dem Auslande beziehungsweise
mit andern deutschen Staaten zu bearbeiten gehabt.
Der Handelspolitik im engeren Sinne ist er, abgesehen von gelegentlichen
früheren Vertretungen der betreffenden Referenten und von der ihm als besonderes
Kommissorium übertragenen Mitwirkung bei den langwierigen Verhandlungen
und dem Abschlusse der ersten Handelskonvention mit dem damaligen Fürstentum
Rumänien von 1877, erst näher getreten, als ihm 1886 die Leitung der
handelspolitischen Abteilung übertragen wurde.
Die Vielseitigkeit der in derselben bearbeiteten Materien 1) stellte um so
größere Anforderungen an den Direktor der Abteilung, als diesem nach dem
damals eingeführten Gebrauche im wesentlichen die sämtlichen Vorträge bei dem
Staatssekretär oblagen.
Auf handelspolitischem Gebiete fand er das Terrain durch seinen Vor-
gänger, Grafen v. Berchem, aufs beste vorbereitet, so daß es im wesentlichen galt,
das Vorhandene zu erhalten und bei den Neuverhandlungen im Bismarckschen
Sinne auszugestalten, wozu sich ihm auch bezüglich derjenigen Vertragsabschlüsse,
die nicht unter seiner persönlichen Beteiligung erfolgten, durch seine Mitwirkung
bei der Instruktionserteilung an die deutschen Unterhändler und durch die ihm
beiwohnende langjährige Tradition reiche Gelegenheit bot.
Im übrigen hat er, wie die mir vorliegenden namhaften Preßstimmen
anläßlich seines Ausscheidens aus dem Dienste besonders hervorgehoben haben,
eine seiner Hauptaufgaben darin erblickt, wo immer möglich mit den deutschen
Interessenten beziehungsweise Interessentengruppen, sowohl bei der Behandlung
der Wünsche und Reklamationen derselben, als auch bei Verwertung des dem
Auswärtigen Amt zu Gebote stehenden Auskunftsmaterials direkte Fühlung
zu halten.
Während im allgemeinen Fürst Bismarck, wo er persönlich eingriff, seine
Instruktionen 2) durch die Vermittlung des Staatssekretärs oder Unterstaats-
sekretärs erteilte, erforderte er doch in besonders wichtigen Fällen hin und
wieder den Vortrag der Direktoren und selbst der vortragenden Räte. In beiden
Eigenschaften ist auch Reichardt im Laufe der Jahre wiederholt zum persönlichen
Vortrag verstattet worden.
Zu den sogenannten Bismarckschen Intimen gehörte er nicht, gleichwohl
1) Außer der eigentlichen Handelspolitik unter anderm noch das Konsulatswesen
(einschließlich der Konsulatspersonalien), das Eisenbahn-, Post= und Telegraphenwesen,
Auswanderungswesen, Geistiges Eigentum, Ausstellungswesen, Sanitäts-, Veterinär= und
Quarantänewesen, See= und Flußschiffahrt, Fischerei.
2) Reichardt teilte mir mit dem Bemerken, sie sei ihm mehr als bloß in der Erinnerung ver-
blieben, diejenige generelle Instruktion mit, welche Bismarck, als er sich 1870 ins Hauptquartier
begab, mündlich im Ausw. Amt zurückließ, dahingehend: „In wichtigen Dingen verlassen
Sie sich niemals auf die bloße Versicherung, daß ein erteilter Auftrag ausgeführt sei, son-
dern überzeugen Sie sich stets persönlich davon, daß es geschehen.“