Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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fallen werden. Wie in diesen Fragen, so wußte in allen ähnlichen Angelegen— 
heiten der Minister den ihm vielfach bereiteten Widerstand durch zähe Beharr— 
lichkeit zu beseitigen. Und daß der Reichstag die durch die Zeitverhältnisse ge— 
forderten Verstärkungen der Armee in den letzten Jahren fast stets bereitwillig 
gutgeheißen hat, während der frühere Kriegsminister vielfach mit der Opposition 
der Volksvertretung zu kämpfen hatte, ist wesentlich der parlamentarischen Taktik 
des Generals v. Bronsart zuzuschreiben, der in weniger wichtigen Angelegen— 
heiten nachzugeben verstand, in wichtigeren dagegen mit großer Zähigkeit an 
seinem Vorhaben festhielt. Herr v. Bronsart galt nach Kameke als der Mann 
der schärferen Tonart, und in der That pflegte er im Reichstag mit militärischer 
„Schneidigkeit" aufzutreten. Gleichwohl muß anerkannt werden, daß der 
Kriegsminister nicht eigentlich reaktionär oder streitsüchtig war. Bisweilen 
schien es sogar, als würde er größere Zugeständnisse machen, wenn er seiner 
Neigung hätte folgen können; beispielsweise in der Frage der Militärgerichts- 
barkeit." · 
Bald zu Anfang der Wirksamkeit des neuen Kriegsministers richtete 
Bismarck das nachstehende Schreiben an den Reichstag, das daselbst den Anlaß 
gab, das Verhältnis Bismarcks zu Bronsart näher anzusehen. Das Schreiben 
lautet: 
Berlin, den 1. Mai 1883. 
Unter Nr. 280 der Reichstagsdrucksachen liegt ein Antrag vor: 
Der Reichstag wolle beschließen: 
die Militärverwaltung aufzufordern, den Geschäftsbetrieb in 
Militärwerkstätten für Privatrechnung, den Handelsverkehr 
der Kantinen mit Zivilpersonen und die Verwendung von 
Pferden der Militärverwaltung zum Lohnfuhrgewerbe zu 
untersagen. 
Mit Bezugnahme auf Art. 17 der Reichsverfassung, nach welchem 
Sr. Majestät dem Kaiser unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers 
die Ueberwachung der Ausführung der Reichsgesetze zusteht, und auf 
Art. 63, nach welchem das gesamte Reichsheer unter dem Befehl des 
Kaisers steht, beehre ich mich, darauf aufmerksam zu machen, daß die 
Militärverwaltung des deutschen Heeres weder im Reichstag noch zu 
demselben eine Stellung hat, welche ihr die Empfangnahme und Be- 
folgung von Aufforderungen dieser hohen Körperschaft ermöglichte. 
Jeden Gesetzvorschlag und jede für den Bundesrat bestimmte Mit- 
teilung des Reichstags wird der unterzeichnete Reichslanzler bereitwillig 
zur Kenntnis Sr. Majestät des Kaisers und zur Beratung des Bundes- 
rats bringen, und wenn eine solche Vorlage die Militärverwaltung 
betrifft, so werden deren Organe im Bundesrat Gelegenheit haben, 
sich über dieselbe auszulassen. Gegen die dem erwähnten Antrage zu
	        
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