Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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ist er in besondere Beziehungen zu dem Reichskanzler nicht getreten, und hat 
sich seine Thätigkeit in Berlin im wesentlichen darauf beschränkt, daß er das 
Gesetz für Elsaß-Lothringen über die Ernennung und Besoldung der Bürger— 
meister und Beigeordneten vom 4. Juli 1887 als Kommissar des Bundesrats 
im Reichstag vertrat. 
September 1870 bis zum Ende des Krieges fungirte er als Unterpräfekt der Arrondissements 
Metz und Thionville. 1872 als Polizeidirektor nach Straßburg berufen, wurde er von 
1873 bis 1880 zum Bürgermeisterei-Verwalter der Stadt Straßburg ernannt, zugleich 
beauftragt mit Ausübung der Rechte und Pflichten des aufgelösten Gemeinderats. Von 1880 
bis 1886 war er Bezirkspräsident des Unter-Elsaß, welche Stelle er infolge seiner Wahl in 
den Gemeinderat der Stadt Straßburg niederlegte, um zum Bürgermeister dieser Stadt 
ernannt zu werden. Vom 1. April bis zum 7. September 1887 Unterstaatssekretär der Ab- 
teilung für Finanzen und Domänen im Ministerium für Elsaß-Lothringen, trat erx von 
dieser Stelle auf den ihm kundgegebenen einstimmigen Wunsch des Gemeinderats der Stadt 
Straßburg zurück, um weiter die Stelle als Bürgermeister zu bekleiden.
	        
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