III. Abschnitt.
Aus der Werkftatt des Bundesrats.
1. Neichsgesetzgebung (Art. 4 und 5 der Verfassung).
Staatsangehörigkeit an Geistliche. Auf den Antrag Preußens
beschloß der Bundesrat die Wiederverleihung der Reichsangehörigkeit an mehrere
früher ausgewiesene katholische Priester; es geschah dies auf Verwendung des
Bischofs von Münster bei der preußischen Regierung für zwei Geistliche, welche
von dem seiner Zeit vom Bischof von Kulm namens sämtlicher preußischen
Diözesen nachgesuchten Dispense ausgeschlossen waren.
Gewerbeordnung. Die wichtigste Vorlage des Reichskanzlers (Schreiben
vom März 1887) war der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Ge-
werbeordnung, die Innungsvorlage 1), welche in der Sitzung vom 28. April 1887
angenommen wurde. In der Sitzung vom 31. März 1887 machte der Bundes-
rat zum erstenmal von der ihm durch die Gewerbeordnungs-Novelle vom
23. April 1886 erteilten Befugnis Gebrauch, Innungsverbänden Korporations-=
rechte einzuräumen. 2)
1) Näheres über die Bundesratsvorlage in der „Nat.-Ztg“ Nr. 198 v. 6. 4. 87,
'Nr. 199 v. 6. 4. 87, Nr. 200 v. 7. 4. 87, Nr. 201 v. 7. 4. 87, Nr. 208 v. 14. 4. 87.
2) Ich erwähne die in Kohls Bismarck-Regesten übersehenen Vorlagen des Reichs-
kanzlers an den Bundesrat, betreffend 1. die Zulassung der aus dem Dienste der Kaiserlichen
Marine geschiedenen Maschinisten 2c. als Maschinisten auf Seedampfschiffen der Handels-
flotte, Schreiben vom August oder September 1886, 2. die Revision der Vorschriften über
die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute, Schreiben vom August oder September 1886,
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 421 v. 10. 9. 86, 3. den Antrag Preußens, betreffend die Ab-
änderung der Vorschriften über die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen, Schreiben
vom November 1886, 4. den Entwurf einer Verordnung, betreffend die Ausdehnung der
ärztlichen Prüfung auf die Schutzpocken-Impfung, Schreiben vom November 1886. „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 559 v. 30. 11. 86 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 659 v. 28. 11. 86, 5. die Er-
gebnisse der Erhebungen über die Beschäftigung gewerblicher Arbeiter an Sonn= und
Festtagen, Schreiben vom Juni 1887.